Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme

    Anzeige von Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien

    Gewerbliche Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann, zeigen Sie der zuständigen Behörde an.

    Beschreibung

    Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit asbesthaltigen Materialien, müssen Sie als gewerbetreibende Person der zuständigen Behörde anzeigen.

    Online-Dienst

    Asbestanzeige

    ID: S100002_S1000020040000000115

    Beschreibung

    Anzeige von Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien

    Online erledigen

    • Asbestanzeige
      Anzeige von Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige muss spätestens sieben Tage vor Beginn der Tätigkeiten durch den Arbeitgeber erfolgen und mindestens folgende Angaben enthalten:
    • Lage der Arbeitsstätte
    • verwendete oder gehandhabte Asbestarten und -mengen
    • ausgeübte Tätigkeiten und angewendete Verfahren
    • Anzahl der beteiligten Beschäftigten
    • Beginn und Dauer der Tätigkeiten
    • Maßnahmen zur Begrenzung der Asbestfreisetzung und zur Begrenzung der Asbestexposition der Beschäftigten

    Voraussetzungen

    • Sie führen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien als Fachbetrieb durch. Bei den Arbeiten ist mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person vor Ort tätig. 
    • Abbruch- und Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien in schwach gebundener Form führen Sie nur als Fachbetrieb mit einer behördliche Zulassung durch.
    • Sie haben vor Beginn der Arbeiten für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, die Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge durchgeführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zeigen Sie die beabsichtigten Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materiealien bei der zuständigen Behörde mindestens 7 Tage vor Beginn der Tätigkeit an. 
    • Bei Arbeiten geringen Umfangs ist ergänzend zur unternehmensbezogenen Anzeige die ergänzende Anzeige von Ort und Zeit erforderlich. Diese Anzeige ist an die für die Lage des Objektes (z. B. Baustelle) zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu richten.
    • Eine Kopie der Anzeige ist an die Unfallversicherung zu senden.
    • Die Behörde prüft Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
    • Die Behörde erfasst Ihre Anzeige.
    • Sie können unverzüglich mit den Arbeiten beginnen.
    • Die beabsichtigten Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materiealien können über den Online-Dienst angezeigt werden.

    Fristen

    Zeigen Sie die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten der zuständigen Behörde an.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)


    Sachkundenachweise sind für den Zeitraum von 6 Jahren gültig. Nähere Informationen zu den Sachkundelehrgängen sind in den Anlagen 3 und 4 der TRGS 519 zu finden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Arbeitnehmerschutz am 21.04.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Altlastensanierung (Asbest)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en