Baulast Auskunft AbschriftOnline erledigen

    Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Die Baulastenauskunft beziehungsweise die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Wenn für Ihr Grundstück eine Baulast eingetragen ist, haben Sie die Verpflichtung, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu tun, zu dulden beziehungsweise zu unterlassen.

    Baulasten beeinflussen den Wert eines Grundstücks. Für die Immobilienfinanzierung benötigt Ihre Bank eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

    Die Baulastenauskunft beziehungsweise Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. 

    Hierbei kann es sich um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (zum Beispiel Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (zum Beispiel Vereinigungsbaulast). 

    Beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung erhalten Sie  Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis.

    Für die Begründung beziehungsweise Löschung von Baulasten wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauprüfstelle Ihres Bezirksamtes.

    Online-Dienst

    Liegenschaftskataster

    ID: S100002_S1000020040000000114

    Beschreibung

    Der Online-Dienst Liegenschaftskataster bietet Ihnen die Möglichkeit, Daten und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und dem Baulastenverzeichnis online abzurufen.
    Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

    Online erledigen

    • Liegenschaftskataster
      Der Online-Dienst Liegenschaftskataster bietet Ihnen die Möglichkeit, Daten und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und dem Baulastenverzeichnis online abzurufen.
      Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

    Ansprechpartner

    B 3 - Liegenschaftsdaten (B 3 - Liegenschaftsdaten)

    Aktuelles

    B 3 - Liegenschaftsdaten

    Beschreibung

    B 3 - Liegenschaftsdaten

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Öffnungszeiten

    keine

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Für Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis mit personenbezogenen Daten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen folgende Nachweise erforderlich:
     
    • ein Berechtigungsnachweis oder
    • eine Vollmacht des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin beziehungsweise der erbbauberechtigten Person (siehe Link Vollmacht)

    Voraussetzungen

    Sie erhalten Auszüge mit Eigentümerangaben
    • wenn Ihnen das Grundstück gehört,
    • als Erbbauberechtigte, Bevollmächtigte und Notare oder
    • wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 79 Hamburgische Bauordnung (HBauO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis
    Landesrecht Hamburg
    https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=1540888,88
    § 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) – Sondernutzungen
    Landesrecht Hamburg
    https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=164786587864154185&sessionID=17671591001089797875&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=170462,21

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
     

    Verfahrensablauf

    Online:
    • Sie rufen den Online-Dienst auf. 
    • Die erforderlichen Schritte zur Beantragung der Auskünfte ergeben sich im weiteren Verlauf.
    • Die anfallenden Gebühren werden per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt.
    E-Mail, Fax oder Brief:
    • E-Mail, Fax oder Brief: Der Eigentümer oder die Eigentümerin eines Grundstücks, Erbbauberechtigte oder eine bevollmächtigte Person erstellen einen Auftrag.
    • Die Dokumente werden dann zusammen mit dem Gebührenbescheid als PDF-Dateien per E-Mail versendet oder in Papierform mit der Post geschickt.

    Fristen

    Ein Widerspruch gegen die Auskunft muss innerhalb eines Monats erfolgt sein.

    Bearbeitungsdauer

    Produkte ohne Prüfung des berechtigten Interesses: Wenige Minuten;
    Produkte mit Prüfung des berechtigten Interesses: 2 bis 3 Arbeitstage

    Kosten

    Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Anzahl der Flurstücke für die Auskünfte beantragt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:
    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und Baulastenverzeichnis können jetzt online in Auftrag gegeben werden. Weitere Möglichkeiten siehe Link Vertriebswege.
    • Der Support vom Online-Dienst „Liegenschaftskataster“ wird vom Team Datenabgabe und Support geleistet. Hier werden Fragen nur per E-Mail beantwortet - Die E-Mail-Adresse lautet: lgvalkis-hilfe@gv.hamburg.de
    • Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich. 
    • Unter der Telefonnummer 040 42826 5720 erreichen Sie den Service des Teams Grundstücksinformation und Vertrieb. Grundsätzlich sind wir für alle Fragen zu folgenden Themen zuständig:
      • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
      • Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis 
      • allgemeine Informationen zum Auskunftsprozedere
      • Bearbeitungszeiten
      • die verschiedenen Vertriebswege
      • und die verschiedenen Produkte
    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auch in den Servicezentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt der Bezirksämter.
    • Auskünfte zur Bodenschätzung erteilt das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch LGV Grundstücksinformation am 01.04.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Auskunft Baulasten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en