Wasserrechtliche Erlaubnis für Abwassersammelgrube beantragen
So möchten auf Ihrem Wohngrundstück an einem Wasserschutzgebiet eine Abwassersammelgrube errichten lassen? Dann können Sie mit einem Online-Dienst eine Befreiung von der entsprechenden Wasserschutzgebiets-Verordnung genehmigen lassen.
Beschreibung
In Wasserschutzgebieten ist für die Errichtung einer Sammelgrube für Abwasser eine Befreiung von der entsprechenden Wasserschutzgebiets-Verordnung notwendig. Diese Befreiung kann mit dem Onlinedienst beantragt werden.
Online-Dienst
Wasserrechtliche Erlaubnis - Abwassersammelgrube
Beschreibung
Sie möchten auf Ihrem Wohngrundstück an einem Wasserschutzgebiet eine Abwassersammelgrube errichten lassen? Dann können Sie mit diesem Online-Dienst eine Befreiung beantragen (gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. dem Verbot des § 4/5 (7) der betroffenen Wasserschutzgebiets-Verordnung).
Online erledigen
- Wasserrechtliche Erlaubnis - AbwassersammelgrubeSie möchten auf Ihrem Wohngrundstück an einem Wasserschutzgebiet eine Abwassersammelgrube errichten lassen? Dann können Sie mit diesem Online-Dienst eine Befreiung beantragen (gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. dem Verbot des § 4/5 (7) der betroffenen Wasserschutzgebiets-Verordnung).
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Frau Hella Franz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 40-5288
Fax: +49 40 427 31-0752
Fax: 40437
E-Mail: hella.franz@bukea.hamburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen zur geplanten Sammelgrube und ein Flurkartenauszug / Lageplan mit Eintragung des Anlagenstandortes
Voraussetzungen
Zur Nutzung des Online-Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Erteilung einer Befreiung gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz von dem Verbot der §§ 4 / 5 (7) der jeweiligen Wasserschutzgebiets-Verordnung.
Rechtsbehelf
Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats der Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Fristen
Anträge sollten vier bis sechs Wochen vor Baubeginn gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Eintragung online ca. 15 Minuten.
Ein Bescheid wird mit den üblichen Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich erteilt.
Ein Bescheid wird mit den üblichen Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich erteilt.
Kosten
Für die Antragsbearbeitung wird im Rahmen der Umweltgebührenordnung eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem behördlichen Arbeits- und Zeitaufwand bei der Antragsbearbeitung.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Franz, Hella am 21.03.2023
Stichwörter
Wasserhaushaltsgesetz-Abwasserbeseitigung