Ballastwasser Einleitung anzeigen
Bevor Sie Ballastwasser vom Schiff in den Hamburger Hafen einleiten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden
Beschreibung
Die Einleitung von Ballastwasser muss unter Beachtung spezifischer Umweltvorschriften erfolgen. Bevor Sie Ihr Ballastwasser in das Hafenwasser abgeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden. Nach Prüfung kann die zuständige Stelle Sie gegebenenfalls dazu auffordern, Nachweise für eine konforme Behandlung bereitzustellen. Bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften kann die zuständige Stelle die Einleitung in das Hafenwasser untersagen.
Online-Dienst
Ballastwasser - Anzeige zur Einleitung
Beschreibung
Mit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser gemäß den §§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i.V.m. dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) sowie Hafenverkehrsordnung §41 a-c anzeigen und überprüfen zu lassen.
Online erledigen
- Ballastwasser - Anzeige zur EinleitungMit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser gemäß den §§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i.V.m. dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) sowie Hafenverkehrsordnung §41 a-c anzeigen und überprüfen zu lassen.
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Ballastwasser
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Sie beabsichtigen, Ballastwasser aus einem Schiff abzulassen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html
§ 10 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__10.html
§ 13 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__13.html
§ 18 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__18.html
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005V3IVZ
§ 41 a-c Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HfVerkOHAV11P41a
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html
§ 10 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__10.html
§ 13 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__13.html
§ 18 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__18.html
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005V3IVZ
§ 41 a-c Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HfVerkOHAV11P41a
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie rufen den Online-Dienst auf und füllen die Abfragemaske vollständig aus.
- Sie senden die Meldung ab.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und kommt bei Rückfragen oder weiterem Handlungsbedarf auf Sie zu.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
Sie müssen die Meldung abgeben, bevor Sie mit der Einleitung beginnen.
Bearbeitungsdauer
Nutzung des Online-Dienstes durch Sie: circa 10-15 Minuten
Bearbeitungsdauer durch die zuständige Stelle: bis zu 4 Stunden
Bearbeitungsdauer durch die zuständige Stelle: bis zu 4 Stunden
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ballastwasser am 27.02.2025
Stichwörter
Schiff