Ballastwasser Einleitung anzeigen

    Bevor Sie Ballastwasser vom Schiff in den Hamburger Hafen einleiten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden

    Beschreibung

    Die Einleitung von Ballastwasser muss unter Beachtung spezifischer Umweltvorschriften erfolgen. Bevor Sie Ihr Ballastwasser in das Hafenwasser abgeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden. Nach Prüfung kann die zuständige Stelle Sie gegebenenfalls dazu auffordern, Nachweise für eine konforme Behandlung bereitzustellen. Bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften kann die zuständige Stelle die Einleitung in das Hafenwasser untersagen.

    Online-Dienst

    Ballastwasser - Anzeige zur Einleitung

    ID: S100002_S1000020040000000075

    Beschreibung

    Mit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser gemäß den §§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i.V.m. dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) sowie Hafenverkehrsordnung §41 a-c anzeigen und überprüfen zu lassen.

    Online erledigen

    • Ballastwasser - Anzeige zur Einleitung
      Mit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser gemäß den §§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i.V.m. dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) sowie Hafenverkehrsordnung §41 a-c anzeigen und überprüfen zu lassen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie beabsichtigen, Ballastwasser aus einem Schiff abzulassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html
    § 10 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__10.html
    § 13 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__13.html
    § 18  Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__18.html
    Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005V3IVZ
    § 41 a-c Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HfVerkOHAV11P41a

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie rufen den Online-Dienst auf und füllen die Abfragemaske vollständig aus. 
    • Sie senden die Meldung ab. 
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und kommt bei Rückfragen oder weiterem Handlungsbedarf auf Sie zu.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

       Sie müssen die Meldung abgeben, bevor Sie mit der Einleitung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Nutzung des Online-Dienstes durch Sie: circa 10-15 Minuten 
    Bearbeitungsdauer durch die zuständige Stelle: bis zu 4 Stunden

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ballastwasser am 27.02.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schiff

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en