• Eppendorf (Landkreis Eppendorf, Hamburg)

Ballastwasser Einleitung anzeigen

Bevor Sie Ballastwasser vom Schiff in den Hamburger Hafen einleiten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden

Beschreibung

Die Einleitung von Ballastwasser muss unter Beachtung spezifischer Umweltvorschriften erfolgen. Bevor Sie Ihr Ballastwasser in das Hafenwasser abgeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden. Nach Prüfung kann die zuständige Stelle Sie gegebenenfalls dazu auffordern, Nachweise für eine konforme Behandlung bereitzustellen. Bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften kann die zuständige Stelle die Einleitung in das Hafenwasser untersagen.

Online-Dienst

Ballastwasser - Anzeige zur Einleitung

ID: S100002_S1000020040000000075

Beschreibung

Mit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser gemäß den §§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i.V.m. dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) sowie Hafenverkehrsordnung §41 a-c anzeigen und überprüfen zu lassen.

Online erledigen

  • Ballastwasser - Anzeige zur Einleitung
    Mit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser gemäß den §§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i.V.m. dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) sowie Hafenverkehrsordnung §41 a-c anzeigen und überprüfen zu lassen.

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

Aktuelles

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Beschreibung

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Sie beabsichtigen, Ballastwasser aus einem Schiff abzulassen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 8 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html
§ 10 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__10.html
§ 13 Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__13.html
§ 18  Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__18.html
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005V3IVZ
§ 41 a-c Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HfVerkOHAV11P41a

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Sie rufen den Online-Dienst auf und füllen die Abfragemaske vollständig aus. 
  • Sie senden die Meldung ab. 
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und kommt bei Rückfragen oder weiterem Handlungsbedarf auf Sie zu.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Fristen

   Sie müssen die Meldung abgeben, bevor Sie mit der Einleitung beginnen.

Bearbeitungsdauer

Nutzung des Online-Dienstes durch Sie: circa 10-15 Minuten 
Bearbeitungsdauer durch die zuständige Stelle: bis zu 4 Stunden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ballastwasser am 27.02.2025

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Schiff

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en