Ballastwasser - Anzeige zur Einleitung
Mit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser anzeigen und überprüfen zu lassen.
Beschreibung
Mit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser gemäß den §§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i.V.m. dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) sowie Hafenverkehrsordnung §41 a-c anzeigen und überprüfen zu lassen.
Online-Dienst
Ballastwasser - Anzeige zur Einleitung
Beschreibung
Mit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser gemäß den §§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i.V.m. dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) sowie Hafenverkehrsordnung §41 a-c anzeigen und überprüfen zu lassen.
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Herr Dr. Fabian Jung
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 40-2394
Fax: +49 40 427 3-10484
Fax: 40089
E-Mail: fabian.jung@bukea.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
§§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
Hafenverkehrsordnung §41 a-c.
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Zeitaufwand für Sie:
ca. 10-15 Minuten
Nach max. vier (4) Stunden erfolgt der Bescheid.
ca. 10-15 Minuten
Nach max. vier (4) Stunden erfolgt der Bescheid.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.03.2022