Jauche-, Gülle- oder Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen
Wenn Sie eine Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen.
Beschreibung
Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie zum Beispiel dem Lagern und Abfüllen dieser Stoffe. Zu den Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen zählen unter anderem Behälter, Sammelgruben, Festmistlager, Fahrsilos, Güllekeller und Güllekanäle, Abfüllflächen mit den dazugehörigen Rohrleitungen sowie deren Sicherheitseinrichtungen.
Wenn Sie eine
Wenn Sie eine
- Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
- sonstige Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern
- Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern
Online-Dienst
JGS-Anlagen anzeigen
Beschreibung
Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) sind Anlagen zum Lagern und Abfüllen dieser Stoffe. Zu den JGS-Anlagen zählen insbesondere Behälter, Sammelgruben, Festmistlager, Fahrsilos, Güllekeller und -kanäle, Abfüllflächen mit den zugehörigen Rohrleitungen sowie Sicherheitseinrichtungen.
Online erledigen
- JGS-Anlagen anzeigenAnzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) sind Anlagen zum Lagern und Abfüllen dieser Stoffe. Zu den JGS-Anlagen zählen insbesondere Behälter, Sammelgruben, Festmistlager, Fahrsilos, Güllekeller und -kanäle, Abfüllflächen mit den zugehörigen Rohrleitungen sowie Sicherheitseinrichtungen.
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie zeigen den Besitzwechsel schriftlich bei der zuständigen Behörde an oder Sie nutzen den Onlinedienst.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
- Ihre Anzeige wird bei der zuständigen Behörde gespeichert.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Unterlagen.
Kosten
Die Kosten für die behördliche Prüfung der Anzeige betragen je nach Art und Umfang der Anzeige 75 - 1.500 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AwSV Grundsatz am 20.10.2023
Stichwörter
Wasserschutzgebiete