Heizölverbraucheranlagen anzeigen

    Betreiber einer Heizölverbraucheranlage müssen die Errichtung und den Betrieb anzeigen. Für Heizölverbraucheranlagen in privaten Haushalten gilt diese Anzeigepflicht, sofern sie innerhalb von Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten liegen.

    Beschreibung

    Zur Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beachten Sie bitte die Online-Verfahren zur "Anzeige nach § 40 AwSV" (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).
    Heizölverbraucheranlagen zählen auch zu den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Es handelt sich hierbei um Anlagen zum Lagern, Abfüllen und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen auch um Anlagen zum Verwenden von Heizöl. Dabei sind u.a. Angaben zu den Behältern, den Sicherheitseinrichtungen und zu den Rohrleitungen erforderlich.

    Online-Dienst

    Heizölverbraucheranlagen anzeigen

    ID: S100002_S1000020040000000092

    Beschreibung

    Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Solche Anlage sind meldepflichtig. Dabei sind u.a. Angaben zu den Behältern, den Sicherheitseinrichtungen und zu den Rohrleitungen erforderlich. Sie können diese Angaben in einem Online-Meldeverfahren eingeben.

    Online erledigen

    • Heizölverbraucheranlagen anzeigen
      Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Solche Anlage sind meldepflichtig. Dabei sind u.a. Angaben zu den Behältern, den Sicherheitseinrichtungen und zu den Rohrleitungen erforderlich. Sie können diese Angaben in einem Online-Meldeverfahren eingeben.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Die benötigten Unterlagen hängen von der Art der Heizölverbraucheranlage ab. Sie werden im Verlaufe der Online-Meldung benannt.

    Voraussetzungen

    Der Dienst steht allen Betreibern von Heizölverbraucheranlagen zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 62 und § 78c Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
    § 40 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Bescheid kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Ihre Anzeige wird gespeichert. Bei Bedarf melden wir uns bei Ihnen.

    Fristen

    Die Meldung muss vor der Inbetriebnahme oder einer wesentlicher Änderung der Anlage erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    für Sie im Online-Verfahren: ca. 10 Minuten

    Kosten

    Die Meldung im Online-Verfahren ist kostenfrei. Sofern eine weitergehende Bearbeitung Ihrer Anzeige erforderlich ist, können Gebühren anfallen.
    Für die Prüfung zu einer Anzeige nach § 40 AwSV ist eine Verwaltungsgebühr nach  der Umweltgebührenordnung, Anlage 1, Nr. 3.41.6 UmwGebO zu entrichten. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Heizölverbraucheranlagen in privaten Haushalten gilt die Anzeigepflicht, sofern diese innerhalb von Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten liegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.03.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Wasserschutzgebiete

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en