Heizölverbraucheranlagen anzeigen
Betreiber einer Heizölverbraucheranlage müssen die Errichtung und den Betrieb anzeigen. Für Heizölverbraucheranlagen in privaten Haushalten gilt diese Anzeigepflicht, sofern sie innerhalb von Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten liegen.
Beschreibung
Zur Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beachten Sie bitte die Online-Verfahren zur "Anzeige nach § 40 AwSV" (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).
Heizölverbraucheranlagen zählen auch zu den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Es handelt sich hierbei um Anlagen zum Lagern, Abfüllen und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen auch um Anlagen zum Verwenden von Heizöl. Dabei sind u.a. Angaben zu den Behältern, den Sicherheitseinrichtungen und zu den Rohrleitungen erforderlich.
Heizölverbraucheranlagen zählen auch zu den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Es handelt sich hierbei um Anlagen zum Lagern, Abfüllen und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen auch um Anlagen zum Verwenden von Heizöl. Dabei sind u.a. Angaben zu den Behältern, den Sicherheitseinrichtungen und zu den Rohrleitungen erforderlich.
Online-Dienst
Heizölverbraucheranlagen anzeigen
Beschreibung
Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Solche Anlage sind meldepflichtig. Dabei sind u.a. Angaben zu den Behältern, den Sicherheitseinrichtungen und zu den Rohrleitungen erforderlich. Sie können diese Angaben in einem Online-Meldeverfahren eingeben.
Online erledigen
- Heizölverbraucheranlagen anzeigenHeizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Solche Anlage sind meldepflichtig. Dabei sind u.a. Angaben zu den Behältern, den Sicherheitseinrichtungen und zu den Rohrleitungen erforderlich. Sie können diese Angaben in einem Online-Meldeverfahren eingeben.
Vertrauensniveau
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weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
Die benötigten Unterlagen hängen von der Art der Heizölverbraucheranlage ab. Sie werden im Verlaufe der Online-Meldung benannt.
Voraussetzungen
Der Dienst steht allen Betreibern von Heizölverbraucheranlagen zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 62 und § 78c Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
§ 40 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
§ 40 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Rechtsbehelf
Gegen einen Bescheid kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Verfahrensablauf
Ihre Anzeige wird gespeichert. Bei Bedarf melden wir uns bei Ihnen.
Fristen
Die Meldung muss vor der Inbetriebnahme oder einer wesentlicher Änderung der Anlage erfolgen.
Bearbeitungsdauer
für Sie im Online-Verfahren: ca. 10 Minuten
Kosten
Die Meldung im Online-Verfahren ist kostenfrei. Sofern eine weitergehende Bearbeitung Ihrer Anzeige erforderlich ist, können Gebühren anfallen.
Für die Prüfung zu einer Anzeige nach § 40 AwSV ist eine Verwaltungsgebühr nach der Umweltgebührenordnung, Anlage 1, Nr. 3.41.6 UmwGebO zu entrichten.
Für die Prüfung zu einer Anzeige nach § 40 AwSV ist eine Verwaltungsgebühr nach der Umweltgebührenordnung, Anlage 1, Nr. 3.41.6 UmwGebO zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Heizölverbraucheranlagen in privaten Haushalten gilt die Anzeigepflicht, sofern diese innerhalb von Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten liegen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.03.2022
Stichwörter
Wasserschutzgebiete