AwSV-Anlagen erstmals anzeigen
Sie möchten für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erstmals anmelden? Dann können Sie das mit einem Online-Dienst durchführen.
Beschreibung
Erstmalige Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vornehmen. Wenn Sie eine Anlage neu errichten, müssen Sie dies der Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für die Anlage bereits ein behördliches Zulassungsverfahren oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt wurde oder wird.
Online-Dienst
AwSV-Anlagen anzeigen
Beschreibung
Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies der Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für die Anlage ein behördliches Zulassungsverfahren oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt wird.
Online erledigen
- AwSV-Anlagen anzeigenAnzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies der Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für die Anlage ein behördliches Zulassungsverfahren oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt wird.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
ie benötigten Unterlagen hängen von der Art der Heizölverbraucheranlage ab. Sie werden im Verlaufe der Online-Meldung benannt.
Dabei sind Angaben zum Betreiber, zum Standort, zur Abgrenzung der Anlage, zu den wassergefährdenden Stoffen, mit denen in der Anlage umgegangen wird, Angaben zu den Behältern, den Sicherheitseinrichtungen, den Rohrleitungen sowie zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind, erforderlich.
Dabei sind Angaben zum Betreiber, zum Standort, zur Abgrenzung der Anlage, zu den wassergefährdenden Stoffen, mit denen in der Anlage umgegangen wird, Angaben zu den Behältern, den Sicherheitseinrichtungen, den Rohrleitungen sowie zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind, erforderlich.
Voraussetzungen
Der Dienst steht allen Betrieben von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Rechtsbehelf
Gegen einen Bescheid kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Verfahrensablauf
Ihre Anzeige wird gespeichert. Bei Bedarf melden wir uns bei Ihnen.
Fristen
Der Anzeige muss min. 6 Wochen vor der Inbetriebnahme oder wesentlicher Änderung der Anlage gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Unterlagen.
Kosten
Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei. Für die Verwaltungsleistung der Prüfung einer Anzeige gem. AwSV ist eine Verwaltungsgebühr nach der Umweltgebührenordnung (UmwGebO) zu entrichten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.04.2023
Stichwörter
Gewässerschutz, Schutz