AwSV-Anlagen erstmals anzeigen

    Sie möchten für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erstmals anmelden? Dann können Sie das mit einem Online-Dienst durchführen.

    Beschreibung

    Erstmalige Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vornehmen. Wenn Sie eine Anlage neu errichten, müssen Sie dies der Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für die Anlage bereits ein behördliches Zulassungsverfahren oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt wurde oder wird.

    Online-Dienst

    AwSV-Anlagen anzeigen

    ID: S100002_S1000020040000000089

    Beschreibung

    Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies der Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für die Anlage ein behördliches Zulassungsverfahren oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt wird.

    Online erledigen

    • AwSV-Anlagen anzeigen
      Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies der Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für die Anlage ein behördliches Zulassungsverfahren oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt wird.

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    ie benötigten Unterlagen hängen von der Art der Heizölverbraucheranlage ab. Sie werden im Verlaufe der Online-Meldung benannt.
    Dabei sind Angaben zum Betreiber, zum Standort, zur Abgrenzung der Anlage, zu den wassergefährdenden Stoffen, mit denen in der Anlage umgegangen wird, Angaben zu den Behältern, den Sicherheitseinrichtungen, den Rohrleitungen sowie zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind, erforderlich.

    Voraussetzungen

    Der Dienst steht allen Betrieben von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und
    Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Bescheid kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Ihre Anzeige wird gespeichert. Bei Bedarf melden wir uns bei Ihnen.

    Fristen

    Der Anzeige muss min. 6 Wochen vor der Inbetriebnahme oder wesentlicher Änderung der Anlage gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer


    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei. Für die Verwaltungsleistung der Prüfung einer Anzeige gem. AwSV ist eine Verwaltungsgebühr nach der Umweltgebührenordnung (UmwGebO) zu entrichten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.04.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gewässerschutz, Schutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en