Vorhabensbezogene Bauart Genehmigung
Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung
Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.
Beschreibung
Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.
Online-Dienst
Zustimmung im Einzelfall - Bauartgenehmigung (BSW)
Beschreibung
Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.
Online erledigen
- Zustimmung im Einzelfall - Bauartgenehmigung (BSW)Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.
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zuständige Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)
Aktuelles
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Beschreibung
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Adresse
Hausanschrift
S3, Hammerbrook
Kontaktperson
ABH31-Poststelle-Bautechnik, Baubestimmungen, konstruktiver Brandschutz
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus dem Merkblatt.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung ergeben sich aus dem Gesetzestext oder aus dem Merkblatt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20c der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) bzw.
§ 19a Abs. 2 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)
§ 19a Abs. 2 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)
Rechtsbehelf
Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Fristen
Den Antrag bitte deutlich vor dem geplanten Beginn des Bauvorhabens stellen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer für Sie im Online-Antragsverfahren: 10-15 Minuten
Bearbeitung durch uns: Die Bearbeitungszeit hängt von der Anzahl der laufenden Anträge und deren Umfang ab. Im Durchschnitt benötigt die Bearbeitung eines Antrags rund 4 bis 8 Wochen.
Bearbeitung durch uns: Die Bearbeitungszeit hängt von der Anzahl der laufenden Anträge und deren Umfang ab. Im Durchschnitt benötigt die Bearbeitung eines Antrags rund 4 bis 8 Wochen.
Kosten
Die Gebühren werden gemäß Nr. 7.1 und 7.3 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGebO) erhoben. Die BauGebO sieht für Zustimmungen im Einzelfall bzw. vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung einen Kostenrahmen zwischen 500 € und 7.500 € vor. Auch im Falle der Ablehnung bzw. des Zurücknehmens des Antrages entsteht eine Gebührenzahlungspflicht.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch ABH31-Poststelle-Bautechnik, Baubestimmungen, konstruktiver Brandschutz am 17.03.2022