Vorhabensbezogene Bauart Genehmigung

    Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung

    Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.

    Online-Dienst

    Zustimmung im Einzelfall - Bauartgenehmigung (BSW)

    ID: S100002_S1000020040000000054

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

    Ansprechpartner

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)

    Aktuelles

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

    Beschreibung

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Nagelsweg 37-39

    20097 Hamburg

    S3, Hammerbrook

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus dem Merkblatt.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzung ergeben sich aus dem Gesetzestext oder aus dem Merkblatt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20c der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) bzw.
    § 19a Abs. 2 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats Widerspruch erhoben werden.

    Fristen

    Den Antrag bitte deutlich vor dem geplanten Beginn des Bauvorhabens stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungsdauer für Sie im Online-Antragsverfahren: 10-15 Minuten
    Bearbeitung durch uns: Die Bearbeitungszeit hängt von der Anzahl der laufenden Anträge und deren Umfang ab. Im Durchschnitt benötigt die Bearbeitung eines Antrags rund 4 bis 8 Wochen.

    Kosten

    Die Gebühren werden gemäß Nr. 7.1 und 7.3 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGebO) erhoben. Die BauGebO sieht für Zustimmungen im Einzelfall bzw. vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung einen Kostenrahmen zwischen 500 € und 7.500 € vor. Auch im Falle der Ablehnung bzw. des Zurücknehmens des Antrages entsteht eine Gebührenzahlungspflicht.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ABH31-Poststelle-Bautechnik, Baubestimmungen, konstruktiver Brandschutz am 17.03.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en