Vorhabensbezogene Bauart Genehmigung

    Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung und Zustimmung im Einzelfall beantragen

    Wenn es für Ihr Bauprodukt keine allgemein gültige Zulassung gibt, können Sie eine Zustimmung im Einzelfall beantragen.
    Wenn es für Ihre Bauart keine allgemein gültige Bauartgenehmigung gibt, können Sie eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Zustimmung im Einzelfall oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) für ein spezifisches Bauvorhaben, wenn es sich um innovative oder nicht standardisierte Bauweisen handelt. Die Bescheide regeln die Verwendung von Bauprodukten oder Bauarten, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder für die es keine allgemeinen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise gibt.

    Mit einer Zustimmung im Einzelfall oder vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung haben Sie die Möglichkeit, individuelle und innovative Lösungen im Bauwesen zu realisieren, ohne gegen bauordnungsrechtliche Vorgaben zu verstoßen.

    Mögliche Anwendungsfälle, für die Sie eine Zustimmung im Einzelfall oder vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung benötigen, sind zum Beispiel:
    • Bauprojekt, bei dem ein neues Dämmmaterial verwendet wird, das bisher nicht bauaufsichtlich zugelassen ist
    • Verwendung eines Feuerschutzvorhangs
    • Einsatz von Beton mit 100% rezyklierter Gesteinskörnung

    Online-Dienst

    Zustimmung im Einzelfall - Bauartgenehmigung (BSW)

    ID: S100002_S1000020040000000054

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

    Ansprechpartner

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)

    Aktuelles

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

    Beschreibung

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Nagelsweg 37-39

    20097 Hamburg

    S3, Hammerbrook

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • detaillierte technische Beschreibung
    • Material- und Konstruktionsangaben sowie Ausführungspläne
    • statische Nachweise
    • gegebenenfalls Prüfberichte oder Gutachten von Sachverständigen oder
    • objektbezogener Prüfbericht einer auf dem jeweiligen Gebiet bauaufsichtlich anerkannten Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle
    • gegebenenfalls Verwendbarkeitsnachweise
    • gegebenenfalls Baugenehmigung
    • gegebenenfalls Standsicherheitsnachweis

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die Zustimmung im Einzelfall oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung für ein bestimmtes, konkretes Bauprojekt.
    • Sie benötigen die Zustimmung im Einzelfall oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung für ein Bauprodukt oder eine Bauart, die nicht den eingeführten Technischen Baubestimmungen entsprechen oder für das / die keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ), allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG) oder allgemeinen bauaufsuchtlichen Prüfzeugnisse (abP) vorliegen.
    • Das Bauprojekt erfüllt die Anforderungen der Landesbauordnung, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20c der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V12P20

    § 19a Abatz. 2 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V12P19a

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie können den Online-Dienst nutzen, um Ihren Antrag zu stellen.
    • Sie reichen den Antrag auf Zustimmung im Einzelfall oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    Stellen Sie den Antrag frühzeitig, deutlich vor dem geplanten Beginn des Bauvorhabens.
    Sie benötigen die Genehmigung, um mit dem Einbau des Bauprodukst oder der Bauart zu beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel  4 bis 8 Wochen.
    Um den Antrag im Online-Dienst zu stellen, benötigen Sie in der Regel 10 bis 15 Minuten.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an.
    Die Höhe der Gebühren ist vom Verwaltungsaufwand abhängig und liegt zwischen 500,00 EUR und 7.500,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder er abgelehnt wird, müssen Sie die Gebühren trotzdem zahlen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ABH31-Poststelle-Bautechnik, Baubestimmungen, konstruktiver Brandschutz am 09.12.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en