Umlegung von Grundstücken Beschluss

    Verfügungs- und Veränderungssperre: Ausnahmegenehmigung beantragen

    Wenn Ihr Grundstück in einem Umlegungsgebiet im Rahmen der Bodenordnung liegt, benötigen Sie für bestimmte Verfügungen und Veränderungen eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Grundstück in einem Gebiet liegt, das neu geordnet werden soll, gelten bestimmte Einschränkungen, um die Planung und Neuaufteilung sicherzustellen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Grundstück während dieser Zeit nicht einfach verkaufen, mit Hypotheken belasten oder anderweitig darüber verfügen können. Sie benötigen dazu eine Genehmigung.
    Auch bauliche Veränderungen, wie Neubauten, Anbauten oder andere größere Maßnahmen, dürfen Sie nur mit einer Genehmigung durchführen. Kleinere Reparaturen oder Maßnahmen, die für die Nutzung oder Erhaltung Ihres Grundstücks notwendig sind, sind in der Regel weiterhin erlaubt.
    Diese Regelungen sind wichtig, damit alle Planungen im Gebiet reibungslos ablaufen und niemand durch unkoordinierte Änderungen benachteiligt wird.

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung nach § 51 BauGB - Baugesetzbuch

    ID: S100002_S1000020040000000053

    Beschreibung

    Die Verfügungs- und Veränderungssperre beginnt mit der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses nach § 47 BauGB (Einleitung der Umlegung) und gilt bis zum Inkrafttreten des Umlegungsplanes nach § 71 BauGB (Abschluss der Umlegung). Die Genehmigung nach § 51 BauGB ersetzt nicht Genehmigungen, die nach anderen Vorschriften erforderlich sind. 

    Online erledigen

    • Antrag auf Genehmigung nach § 51 BauGB - Baugesetzbuch
      Die Verfügungs- und Veränderungssperre beginnt mit der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses nach § 47 BauGB (Einleitung der Umlegung) und gilt bis zum Inkrafttreten des Umlegungsplanes nach § 71 BauGB (Abschluss der Umlegung). Die Genehmigung nach § 51 BauGB ersetzt nicht Genehmigungen, die nach anderen Vorschriften erforderlich sind. 

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    zuständige Stelle

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Bodenordnung

    Ansprechpartner

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Bodenordnung (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Bodenordnung)

    Aktuelles

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Bodenordnung

    Beschreibung

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Bodenordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    • Ihr Grundstück liegt in einem Umlegungsgebiet und ist von einer Verfügungs- und Veränderungssperre zur Sicherung der Bodenordnung betroffen.
    • Sie möchten Änderungen oder Verfügungen für Ihr Grundstück vornehmen.
    • Die geplanten Änderungen oder Verfügungen werden die Umlegung der Grundstücke nicht wesentlich erschweren oder verhindern.
    • Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie direkt von der Genehmigung profitieren. Das bedeutet:
      • Bei Verträgen oder Vereinbarungen sind beide Vertragsparteien antragsberechtigt.
      • Wenn es um die Teilung eines Grundstücks geht, kann der Eigentümer den Antrag stellen.
      • Wenn es um ein Bauvorhaben oder eine andere Maßnahme geht, können die Personen den Antrag stellen, die das Vorhaben umsetzen möchten, zum Beispiel Mieter oder Pächter.
      • Auch Vertreter oder Bevollmächtigte können den Antrag in Ihrem Namen einreichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung von der Verfügungs- und Veränderungssperre mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
    • Sie können dazu den Online-Dienst nutzen. Sie müssen sich zur Nutzung des Online-Dienstes nicht registrieren.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten die Genehmigung.

    Fristen

    Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie Ihr Vorhaben umsetzen und die geplanten Veränderungen oder Veräußerungen an Ihrem Grundstück vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    • Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten.
     
    • Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, entscheidet die zuständige Stelle normalerweise innerhalb eines Monats über Ihren Antrag.
    • Die Bearbeitungsdauer kann auf höchstens 3 Monate verlängert werden. In diesem Fall erhalten Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person einen Zwischenbescheid.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Umlegungsgebiet ist ein spezifisches Gebiet, das im Rahmen eines Umlegungsverfahrens nach den Vorschriften des deutschen Baugesetzbuches (BauGB) festgelegt wird. Dieses Verfahren dient der Neuordnung von Grundstücken, insbesondere in Gebieten, die für die städtebauliche Entwicklung oder Neuerschließung vorgesehen sind.
    Die Verfügungs- und Veränderungssperre stellt sicher, dass während des Umlegungsverfahrens keine Veränderungen an den Grundstücken vorgenommen werden, die die geplante Neuordnung behindern oder erschweren könnten. Dies betrifft sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Nutzung der betroffenen Flächen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    grundstücksbezogene Sonderaufgaben - Bodenordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en