Antrag auf Genehmigung nach § 51 BauGB

    Ihr Grundstück liegt in einem Umlegungsgebiet im Rahmen der Bodenordnung. Dann benötigen Sie für bestimmte Verfügungen und Veränderungen eine Genehmigung nach § 51 BauGB.

    Beschreibung

    Die Grundstücke innerhalb des Gebiets eines Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB) unterliegen der Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 51 BauGB. Jede einzelne Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse an den Grundstücken des Umlegungsgebiets kann Konsequenzen für eine Vielzahl anderer Entscheidungen hervorrufen. Zu diesem Zweck sind die in § 51 aufgeführten Rechtsvorgänge und Vorhaben einem Genehmigungsvorbehalt unterworfen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass das Vorhaben die Durchführung der Umlegung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde.

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung nach § 51 BauGB - Baugesetzbuch

    ID: S100002_S1000020040000000053

    Beschreibung

    Die Verfügungs- und Veränderungssperre beginnt mit der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses nach § 47 BauGB (Einleitung der Umlegung) und gilt bis zum Inkrafttreten des Umlegungsplanes nach § 71 BauGB (Abschluss der Umlegung). Die Genehmigung nach § 51 BauGB ersetzt nicht Genehmigungen, die nach anderen Vorschriften erforderlich sind. 

    Online erledigen

    • Antrag auf Genehmigung nach § 51 BauGB - Baugesetzbuch
      Die Verfügungs- und Veränderungssperre beginnt mit der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses nach § 47 BauGB (Einleitung der Umlegung) und gilt bis zum Inkrafttreten des Umlegungsplanes nach § 71 BauGB (Abschluss der Umlegung). Die Genehmigung nach § 51 BauGB ersetzt nicht Genehmigungen, die nach anderen Vorschriften erforderlich sind. 

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    zuständige Stelle

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Bodenordnung

    Ansprechpartner

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Bodenordnung (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Bodenordnung)

    Aktuelles

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Bodenordnung

    Beschreibung

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Bodenordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Es kann gegebenenfalls nötig sein, dass Unterlagen zum Sachverhalt hochzuladen sind.

    Voraussetzungen

    Zur Nutzung des Antragsonlinedienstes ist keine Registrierung erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Im Verwaltungsverfahren kann gegen Bescheide bis zu einem Monat nach Zugang der Widerspruch erhoben werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer durch Sie hängt von der Art des Antrags ab. In der Regel dauert es zwischen 20 und 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass Sie gegebenenfalls Unterlagen hochladen müssen.
    Über die Genehmigung ist innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Umlegungsstelle zu entscheiden. Die Frist kann durch einen Zwischenbescheid an den Antragsteller oder einen zur Entgegennahme Bevollmächtigten vor Fristablauf um höchstens drei Monate verlängert werden. In der Regel wird vor Ablauf eines Monats über den Antrag entschieden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Antragsbefugt sind jeweils die durch die Genehmigung unmittelbar Begünstigten. Dies sind bei Verfügungen und Vereinbarungen beide Vertragsparteien, bei der Grundstücksteilung der Eigentümer, bei Vorhaben diejenigen, die das Vorhaben durchführen wollen; dies können auch z.B. Mieter oder Pächter sein. Antragsbefugt sind auch Vertreter oder Bevollmächtigte.

    Weiterführende Informationen unter den Links
    • Umlegungsverfahren Ansprechpartner (hamburg.de)
    • Bodenordnung (hamburg.de)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    grundstücksbezogene Sonderaufgaben - Bodenordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en