• Winterhude (Landkreis Winterhude, Hamburg)

Flurstücksgrenzen örtlich kennzeichnen

Ist Ihnen der Verlauf Ihrer Flurstücksgrenze nicht bekannt oder finden Sie Ihre Grenzsteine nicht? Dann können Sie dafür eine Grenzherstellung beantragen.

Beschreibung

Sie möchten wissen, wo die Grenzen Ihres Flurstücks verlaufen beziehungsweise die Grenzsteine stehen?
Dazu müssen Sie dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Vermessungsingenieurin (ÖbVI) schriftlich einen formlosen Auftrag erteilen.
Die Grenzen des Flurstücks werden dann durch Vermessung vor Ort hergestellt und Ihnen angewiesen.
Die Grenzpunkte werden durch Vermarkungen (Grenzsteine) gekennzeichnet.
Weitere Aufgaben:
  • Festlegung und Sicherung von Belastungsflächen
  • Grenzverhandlungen vor Ort bei unklaren Verhältnissen und Unstimmigkeiten zum Grenzverlauf
  • Bestimmung von Abstandsmaßen für
    • Gebäude zur Grenze
    • Bäume zur Grenze
  • Bescheinigungen zu flurstücksbezogenen Sachverhalten

Online-Dienst

Antrag auf Vermessung

ID: S100002_S1000020040000000157

Beschreibung

Mit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.

Online erledigen

  • Antrag auf Vermessung
    Mit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Ansprechpartner

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung (Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung)

Aktuelles

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung

Beschreibung

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Öffnungszeiten

Mo-Fr 8-13 Uhr

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Angaben dazu, für welche Flurstücke die Grenzen festgestellt werden sollen.
  • Das Flurstück befindet sich in Ihrem Eigentum:
    • Nachweis darüber zum Beispiel durch Kaufvertrag, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder Auszug aus dem Grundbuch
  • Das Flurstück gehört mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern:
    • Einverständnis aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer
  • Das Flurstück befindet sich nicht in Ihrem Eigentum:
    • eine Vollmacht der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers

Voraussetzungen

  • Das Flurstück befindet sich in Ihrem Eigentum.
  • Befindet sich das Flurstück nicht in Ihrem Eigentum, benötigen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
  • Bei Miteigentum an einem Flurstück müssen alle mit der Vermessung einverstanden sein.
  • Erbbauberechtigte sind ebenfalls auftragsberechtigt.
  • Eine Auftragserteilung ist nur in schriftlicher Form möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Für Fragestellungen zur Herstellung von Flurstücksgrenzen bieten wir Ihnen eine kostenfreie Beratung an.
  • Soll eine Vermessung durchgeführt werden, erteilen Sie uns dafür einen Auftrag (per E-Mail, Fax oder Post).
  • Damit erklären Sie sich bereit, die Gebühren für die Vermessungsleistung einschließlich der Übernahme der Ergebnisse ins Liegenschaftskataster zu übernehmen.
  • Die Vermessungsunterlagen werden zusammengestellt und die Vermessung durchgeführt.
  • Die Ergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
  • Sie bekommen den Gebührenbescheid zugeschickt.

Fristen

Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgt sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Vermessung.

Kosten

Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der herzustellenden Grenzpunkte.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch LGV Grenzvermessung am 07.02.2022

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Grundstücksgrenzen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en