Flurstücksgrenzen örtlich kennzeichnen

    Ist Ihnen der Verlauf Ihrer Flurstücksgrenze nicht bekannt oder finden Sie Ihre Grenzsteine nicht? Dann können Sie dafür eine Grenzherstellung beantragen.

    Beschreibung

    Sie möchten wissen, wo die Grenzen Ihres Flurstücks verlaufen beziehungsweise die Grenzsteine stehen?
    Dazu müssen Sie dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Vermessungsingenieurin (ÖbVI) schriftlich einen formlosen Auftrag erteilen.
    Die Grenzen des Flurstücks werden dann durch Vermessung vor Ort hergestellt und Ihnen angewiesen.
    Die Grenzpunkte werden durch Vermarkungen (Grenzsteine) gekennzeichnet.
    Weitere Aufgaben:
    • Festlegung und Sicherung von Belastungsflächen
    • Grenzverhandlungen vor Ort bei unklaren Verhältnissen und Unstimmigkeiten zum Grenzverlauf
    • Bestimmung von Abstandsmaßen für
      • Gebäude zur Grenze
      • Bäume zur Grenze
    • Bescheinigungen zu flurstücksbezogenen Sachverhalten

    Online-Dienst

    Antrag auf Vermessung

    ID: S100002_S1000020040000000157

    Beschreibung

    Mit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.

    Online erledigen

    • Antrag auf Vermessung
      Mit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

    Ansprechpartner

    V 2 - Liegenschaftsvermessung (V 2 - Liegenschaftsvermessung)

    Aktuelles

    V 2 - Liegenschaftsvermessung

    Beschreibung

    V 2 - Liegenschaftsvermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 8-13 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Angaben dazu, für welche Flurstücke die Grenzen festgestellt werden sollen.
    • Das Flurstück befindet sich in Ihrem Eigentum:
      • Nachweis darüber zum Beispiel durch Kaufvertrag, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder Auszug aus dem Grundbuch
    • Das Flurstück gehört mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern:
      • Einverständnis aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer
    • Das Flurstück befindet sich nicht in Ihrem Eigentum:
      • eine Vollmacht der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers

    Voraussetzungen

    • Das Flurstück befindet sich in Ihrem Eigentum.
    • Befindet sich das Flurstück nicht in Ihrem Eigentum, benötigen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
    • Bei Miteigentum an einem Flurstück müssen alle mit der Vermessung einverstanden sein.
    • Erbbauberechtigte sind ebenfalls auftragsberechtigt.
    • Eine Auftragserteilung ist nur in schriftlicher Form möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Für Fragestellungen zur Herstellung von Flurstücksgrenzen bieten wir Ihnen eine kostenfreie Beratung an.
    • Soll eine Vermessung durchgeführt werden, erteilen Sie uns dafür einen Auftrag (per E-Mail, Fax oder Post).
    • Damit erklären Sie sich bereit, die Gebühren für die Vermessungsleistung einschließlich der Übernahme der Ergebnisse ins Liegenschaftskataster zu übernehmen.
    • Die Vermessungsunterlagen werden zusammengestellt und die Vermessung durchgeführt.
    • Die Ergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
    • Sie bekommen den Gebührenbescheid zugeschickt.

    Fristen

    Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgt sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Vermessung.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der herzustellenden Grenzpunkte.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch LGV Grenzvermessung am 07.02.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Grundstücksgrenzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en