Flurstücksgrenzen örtlich kennzeichnen
Ist Ihnen der Verlauf Ihrer Flurstücksgrenze nicht bekannt oder finden Sie Ihre Grenzsteine nicht? Dann können Sie dafür eine Grenzherstellung beantragen.
Beschreibung
Sie möchten wissen, wo die Grenzen Ihres Flurstücks verlaufen beziehungsweise die Grenzsteine stehen?
Dazu müssen Sie dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Vermessungsingenieurin (ÖbVI) schriftlich einen formlosen Auftrag erteilen.
Die Grenzen des Flurstücks werden dann durch Vermessung vor Ort hergestellt und Ihnen angewiesen.
Die Grenzpunkte werden durch Vermarkungen (Grenzsteine) gekennzeichnet.
Weitere Aufgaben:
Dazu müssen Sie dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Vermessungsingenieurin (ÖbVI) schriftlich einen formlosen Auftrag erteilen.
Die Grenzen des Flurstücks werden dann durch Vermessung vor Ort hergestellt und Ihnen angewiesen.
Die Grenzpunkte werden durch Vermarkungen (Grenzsteine) gekennzeichnet.
Weitere Aufgaben:
- Festlegung und Sicherung von Belastungsflächen
- Grenzverhandlungen vor Ort bei unklaren Verhältnissen und Unstimmigkeiten zum Grenzverlauf
- Bestimmung von Abstandsmaßen für
- Gebäude zur Grenze
- Bäume zur Grenze
- Bescheinigungen zu flurstücksbezogenen Sachverhalten
Online-Dienst
Antrag auf Vermessung
Beschreibung
Mit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.
Online erledigen
- Antrag auf VermessungMit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)
Ansprechpartner
V 2 - Liegenschaftsvermessung (V 2 - Liegenschaftsvermessung)
Aktuelles
V 2 - Liegenschaftsvermessung
Beschreibung
V 2 - Liegenschaftsvermessung
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-13 Uhr
Kontaktperson
Liegenschaftsvermessung
erforderliche Unterlagen
Angaben dazu, für welche Flurstücke die Grenzen festgestellt werden sollen.
- Das Flurstück befindet sich in Ihrem Eigentum:
- Nachweis darüber zum Beispiel durch Kaufvertrag, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder Auszug aus dem Grundbuch
- Das Flurstück gehört mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern:
- Einverständnis aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer
- Das Flurstück befindet sich nicht in Ihrem Eigentum:
- eine Vollmacht der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers
Voraussetzungen
- Das Flurstück befindet sich in Ihrem Eigentum.
- Befindet sich das Flurstück nicht in Ihrem Eigentum, benötigen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
- Bei Miteigentum an einem Flurstück müssen alle mit der Vermessung einverstanden sein.
- Erbbauberechtigte sind ebenfalls auftragsberechtigt.
- Eine Auftragserteilung ist nur in schriftlicher Form möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Bezeichnung: §§ 3-8 Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
URL: https://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-VermGHA2005rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
URL: https://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-VermGHA2005rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Für Fragestellungen zur Herstellung von Flurstücksgrenzen bieten wir Ihnen eine kostenfreie Beratung an.
- Soll eine Vermessung durchgeführt werden, erteilen Sie uns dafür einen Auftrag (per E-Mail, Fax oder Post).
- Damit erklären Sie sich bereit, die Gebühren für die Vermessungsleistung einschließlich der Übernahme der Ergebnisse ins Liegenschaftskataster zu übernehmen.
- Die Vermessungsunterlagen werden zusammengestellt und die Vermessung durchgeführt.
- Die Ergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
- Sie bekommen den Gebührenbescheid zugeschickt.
Fristen
Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgt sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Vermessung.
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der herzustellenden Grenzpunkte.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.
Weitere Informationen
- Grundstücksvermessung
- Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss Hamburg (GebOVerm)
- Preisverzeichnis des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung (LGV)
- Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
- Nutzungsbedingungen für Lieferungen und Leistungen des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch LGV Grenzvermessung am 07.02.2022
Stichwörter
Grundstücksgrenzen