Nachweis- und Registerpflegepflicht Befreiung
Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen
Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, über die Sie Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Befreiung von dieser Nachweispflicht oder Registerpflicht beantragen.
Beschreibung
Die Nachweispflichten und Registerpflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zielen darauf ab, die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zu dokumentieren und zu überwachen. Mit den Nachweisdokumenten und den Registern weisen die Unternehmen, die gefährliche Abfälle erzeugen, sowie die an der Entsorgung der Abfälle beteiligten Unternehmen, sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Behörden die ordnungsgemäße Entsorgung nach.
Wenn Ihr Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugt, sammelt, befördert oder entsorgt, sind Sie verpflichtet, Nachweise zu führen. Wenn Ihr Unternehmen mit gefährlichen Abfällen makelt oder handelt, müssen Sie ein Register führen.
Wenn durch die Abfallentsorgung keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls zu befürchten ist, kann die zuständige Behörde Ihnen eine Befreiung von der Pflicht zur Nachweisführung und Registerführung aussprechen. Die Befreiung kann Ihnen ganz oder teilweise erteilt werden.
Wenn Ihr Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugt, sammelt, befördert oder entsorgt, sind Sie verpflichtet, Nachweise zu führen. Wenn Ihr Unternehmen mit gefährlichen Abfällen makelt oder handelt, müssen Sie ein Register führen.
Wenn durch die Abfallentsorgung keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls zu befürchten ist, kann die zuständige Behörde Ihnen eine Befreiung von der Pflicht zur Nachweisführung und Registerführung aussprechen. Die Befreiung kann Ihnen ganz oder teilweise erteilt werden.
Online-Dienst
GADSYS Befreiung
Beschreibung
Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) der 16 Bundesländer wurde ein gemeinsames Datenverarbeitungs-System zur Abfallüberwachung geschaffen. Es dient zur Verarbeitung der Daten, die zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der gefährlichen Abfälle notwendig sind.
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- GADSYS BefreiungIm Rahmen der Verwaltungsvereinbarung GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) der 16 Bundesländer wurde ein gemeinsames Datenverarbeitungs-System zur Abfallüberwachung geschaffen. Es dient zur Verarbeitung der Daten, die zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der gefährlichen Abfälle notwendig sind.
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
Antrag und ausführliche Begründung, warum im konkreten Einzelfall eine Befreiung erteilt werden soll.
Voraussetzungen
Sie können die Befreiung nur erhalten, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, trotz der Befreiung nicht zu befürchten ist. In diesem Zusammenhang wird von der Behörde auch berücksichtigt, dass ein besonders ausgeprägtes öffentliches Interesse an einer möglichst standardisierten und daher ausnahmefreien Nachweisführung und Registerführung besteht.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Behörde samt aller für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Angaben.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und entscheidet, ob eine Befreiung in Betracht kommt.
- Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen mitgeteilt.
Fristen
Keine. Sie benötigen die Befreiung jedoch
- bevor Sie mit der Entsorgung, auf die sich die Nachweis- oder Registerpflicht bezieht, beginnen
- bevor Sie die Führung der Nachweise oder Register beenden.
Bearbeitungsdauer
2 bis 8 Wochen
Kosten
100 - 5.000 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Ob eine Befreiung von Nachweispflichten und Registerpflichten gewährt werden kann, ist eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Abfall am 16.10.2023
Stichwörter
Sondermüll