Emissionserklärung Befreiung
Befreiung von der Abgabe einer Emissionserklärung für Deponien beantragen
Wenn Sie als Betreiber oder Betreiberin einer Deponie zur Abgabe der Emissionserklärung verpflichtet sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht, eine Emissionserklärung abzugeben, befreien lassen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Deponie betreiben, sind Sie zur regelmäßigen Abgabe einer Emissionserklärung verpflichtet. Wenn von Ihrer Deponie nur in geringem Maße Emissionen ausgehen, können Sie sich von der Verpflichtung, eine Emissionserklärung abzugeben, befreien lassen. Die Befreiung von der Abgabe einer Emissionserklärung für Deponien können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Online-Dienst
Emissionsmessberichterstattung-Online (EMBE-Online)
Beschreibung
Als Betreiber / Betreiberin einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage ist man verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in regelmäßigen Abständen die Emissionen von einem anerkannten Sachverständigen ermitteln zu lassen. Die Übermittlung der Daten kann in Zukunft über den Online Dienst erfolgen.
Online erledigen
- Emissionsmessberichterstattung-Online (EMBE-Online)Als Betreiber / Betreiberin einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage ist man verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in regelmäßigen Abständen die Emissionen von einem anerkannten Sachverständigen ermitteln zu lassen. Die Übermittlung der Daten kann in Zukunft über den Online Dienst erfolgen.
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- erforderliche Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass von Ihrer Deponie nur Emissionen in geringem Maße ausgehen
Voraussetzungen
Sie erhalten die Befreiung von der Emissionsabgabe-Pflicht, wenn von Ihrer Deponie nur in geringem Maße Emissionen ausgehen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 41 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__41.html
§ 6 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_11_2004/__6.html
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__41.html
§ 6 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_11_2004/__6.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
Verfahrensablauf
Sie reichen einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Abgabe einer Emissionserklärung bei der zuständigen Behörde ein.
Die Behörde prüft Ihren Antrag.
Gegebenenfalls fordert die Behörde weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid von der Behörde.
Die Behörde prüft Ihren Antrag.
Gegebenenfalls fordert die Behörde weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid von der Behörde.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren berechnet die zuständige Stelle nach Zeitaufwand auf Grundalge der Umweltgebührenordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Abfallwirtschaft am 08.03.2024
Stichwörter
Müllentsorgung