abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz Bestätigung der Anzeige
Aufnahme einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit anzeigen
Wenn Sie Abfälle sammeln oder befördern oder mit Abfällen handeln möchten, müssen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie Abfälle sammeln, transportieren, handeln oder vermitteln, müssen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Falls Sie Ihre Tätigkeit bereits angezeigt haben und sich Ihre Angaben wesentlich geändert haben, müssen Sie die Anzeige erneut einreichen
Die Anzeigepflicht gilt sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende Abfallverbringungen.
Falls Sie Ihre Tätigkeit bereits angezeigt haben und sich Ihre Angaben wesentlich geändert haben, müssen Sie die Anzeige erneut einreichen
Die Anzeigepflicht gilt sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende Abfallverbringungen.
Online-Dienste
GADSYS Anzeigenerstattung
Beschreibung
Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) der 16 Bundesländer wurde ein gemeinsames Datenverarbeitungs-System zur Abfallüberwachung geschaffen. Es dient zur Verarbeitung der Daten, die zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der gefährlichen Abfälle notwendig sind.
Online erledigen
- GADSYS Anzeigenerstattung
Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) der 16 Bundesländer wurde ein gemeinsames Datenverarbeitungs-System zur Abfallüberwachung geschaffen. Es dient zur Verarbeitung der Daten, die zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der gefährlichen Abfälle notwendig sind.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
GADSYS Länder EANV
Beschreibung
Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) der 16 Bundesländer wurde ein gemeinsames Datenverarbeitungs-System zur Abfallüberwachung geschaffen. Es dient zur Verarbeitung der Daten, die zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der gefährlichen Abfälle notwendig sind.
Online erledigen
- GADSYS Länder EANVIm Rahmen der Verwaltungsvereinbarung GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) der 16 Bundesländer wurde ein gemeinsames Datenverarbeitungs-System zur Abfallüberwachung geschaffen. Es dient zur Verarbeitung der Daten, die zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der gefährlichen Abfälle notwendig sind.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- soweit Ihnen bereits erteilt: Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen
- wenn Sie eine Änderungsanzeige erstellen möchten, zusätzlich: die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige
- soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht: Ihre Gewerbeanmeldung
- soweit ein Antrag erfolgt ist: ein Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister
- Ihr Entsorgungsfachbetriebszertifikat beziehungsweise Ihre Registrierungsurkunde als zertifizierter EMAS-Betrieb (soweit Ihr Betrieb eine entsprechende Zertifizierung besitzt; in Form einer PDF-Datei mit einer maximalen Dateigröße von 2 MB)
- einen Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (soweit eine solche besteht)
- Nachweise für die Fachkunde der für die Leistung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen
Voraussetzungen
Sie möchten einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen und Abfälle sammeln, transportieren, handeln oder vermitteln
Rechtsgrundlage(n)
§ 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Absatz 1-6 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__53.html
§ 8 Elektronisches Anzeigeverfahren Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV
https://www.gesetze-im-internet.de/abfaev/__8.html
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__53.html
§ 8 Elektronisches Anzeigeverfahren Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV
https://www.gesetze-im-internet.de/abfaev/__8.html
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
Zeigen Sie die erstmalige Tätigkeit oder die Änderung wesentlicher Angaben bei der zuständigen Stelle an. Reichen Sie dazu schriftlich, per Mail oder elektronisch die erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anzeige. Die zuständige Stelle kann Ihre Tätigkeit
Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anzeige. Die zuständige Stelle kann Ihre Tätigkeit
- von Bedingungen abhängig machen,
- sie zeitlich befristen,
- mit Auflagen versehen oder
- vollständig untersagen.
Fristen
Sie benötigen die Bestätigung der zuständigen Stelle, bevor Sie mit der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beginnen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Es fallen Gebühren in Höhe von 30,00 Euro bis zu 120,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie gefährliche Abfälle befördern, sammeln, handeln oder makeln möchten, ist dafür eine Erlaubnis notwendig. Eine bloße Anzeige dieser Tätigkeit ist nicht ausreichend. Unter bestimmten Voraussetzung können Sie von der Erlaubnisflicht befreit werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Abfallwirtschaft am 26.10.2023
Stichwörter
Entsorgungsfachbetriebe