abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz Bestätigung der Anzeige

    Aufnahme einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit anzeigen

    Wenn Sie Abfälle sammeln oder befördern oder mit Abfällen handeln möchten, müssen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abfälle sammeln, transportieren, handeln oder vermitteln, müssen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Falls Sie Ihre Tätigkeit bereits angezeigt haben und sich Ihre Angaben wesentlich geändert haben, müssen Sie die Anzeige erneut einreichen

    Die Anzeigepflicht gilt sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

    Online-Dienste

    GADSYS Anzeigenerstattung

    ID: S100002_S1000020040000000234

    Beschreibung


    Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) der 16 Bundesländer wurde ein gemeinsames Datenverarbeitungs-System zur Abfallüberwachung geschaffen. Es dient zur Verarbeitung der Daten, die zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der gefährlichen Abfälle notwendig sind.

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    • GADSYS Anzeigenerstattung

      Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) der 16 Bundesländer wurde ein gemeinsames Datenverarbeitungs-System zur Abfallüberwachung geschaffen. Es dient zur Verarbeitung der Daten, die zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der gefährlichen Abfälle notwendig sind.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    GADSYS Länder EANV

    ID: S100002_S1000020040000000235

    Beschreibung

    Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) der 16 Bundesländer wurde ein gemeinsames Datenverarbeitungs-System zur Abfallüberwachung geschaffen. Es dient zur Verarbeitung der Daten, die zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der gefährlichen Abfälle notwendig sind.

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    • GADSYS Länder EANV
      Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) der 16 Bundesländer wurde ein gemeinsames Datenverarbeitungs-System zur Abfallüberwachung geschaffen. Es dient zur Verarbeitung der Daten, die zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der gefährlichen Abfälle notwendig sind.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • soweit Ihnen bereits erteilt: Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen
    • wenn Sie eine Änderungsanzeige erstellen möchten, zusätzlich: die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige
    • soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht: Ihre Gewerbeanmeldung
    • soweit ein Antrag erfolgt ist: ein Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister
    Wenn Sie von der Erlaubnispflicht beim Umgang mit gefährlichen Abfällen befreit sind, zusätzlich:
    • Ihr Entsorgungsfachbetriebszertifikat beziehungsweise Ihre Registrierungsurkunde als zertifizierter EMAS-Betrieb (soweit Ihr Betrieb eine entsprechende Zertifizierung besitzt; in Form einer PDF-Datei mit einer maximalen Dateigröße von 2 MB)
    • einen Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (soweit eine solche besteht)
    • Nachweise für die Fachkunde der für die Leistung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen

    Voraussetzungen

    Sie möchten einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen und Abfälle sammeln, transportieren, handeln oder vermitteln

    Rechtsgrundlage(n)

    § 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Absatz 1-6 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
    https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__53.html

    § 8 Elektronisches Anzeigeverfahren Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV
    https://www.gesetze-im-internet.de/abfaev/__8.html

    Rechtsbehelf

    Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Zeigen Sie die erstmalige Tätigkeit oder die Änderung wesentlicher Angaben bei der zuständigen Stelle an. Reichen Sie dazu schriftlich, per Mail oder elektronisch die erforderlichen Unterlagen ein.
    Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
    Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anzeige. Die zuständige Stelle kann Ihre Tätigkeit
    • von Bedingungen abhängig machen,
    • sie zeitlich befristen,
    • mit Auflagen versehen oder
    • vollständig untersagen.

    Fristen

    Sie benötigen die Bestätigung der zuständigen Stelle, bevor Sie mit der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

    Kosten

    Es fallen Gebühren in Höhe von 30,00 Euro bis zu 120,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie gefährliche Abfälle befördern, sammeln, handeln oder makeln möchten, ist dafür eine Erlaubnis notwendig. Eine bloße Anzeige dieser Tätigkeit ist nicht ausreichend. Unter bestimmten Voraussetzung können Sie von der Erlaubnisflicht befreit werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abfallwirtschaft am 26.10.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Entsorgungsfachbetriebe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en