abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz Erteilung der ErlaubnisOnline erledigen

    Erlaubnis einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen

    Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Wenn Sie von der Erlaubnispflicht befreit sind, müssen Sie Ihre Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzeigen.

    Haben Sie bereits eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeit erhalten, und es ergeben sich wesentliche Änderungen, müssen Sie die Erlaubnis erneut beantragen.

    Die Erlaubnis benötigen Sie für nationale und grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

    Online-Dienst

    GADSYS Länder EANV

    ID: S100002_S1000020040000000235

    Beschreibung

    Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) der 16 Bundesländer wurde ein gemeinsames Datenverarbeitungs-System zur Abfallüberwachung geschaffen. Es dient zur Verarbeitung der Daten, die zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der gefährlichen Abfälle notwendig sind.

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    • GADSYS Länder EANV
      Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) der 16 Bundesländer wurde ein gemeinsames Datenverarbeitungs-System zur Abfallüberwachung geschaffen. Es dient zur Verarbeitung der Daten, die zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der gefährlichen Abfälle notwendig sind.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
    • die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige (nur, wenn Sie eine Änderungsanzeige erstellen möchten)
    • Ihre Gewerbeanmeldung (soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht)
    • ein Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (soweit ein Antrag erfolgt ist)
    • Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (soweit eine solche besteht)
    • Nachweise für die Fachkunde der für die Leistung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen
    • Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (soweit Sie eine Erlaubnis für die Tätigkeiten Sammeln oder Befördern beantragen möchten und die Beförderung auf öffentlichen Straßen stattfindet)

    Voraussetzungen

    Die zuständige Stelle erteilt die Erlaubnis, wenn:
    • keine Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Inhabers oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen ergeben, sowie
    • der Inhaber, soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und das sonstige Personal über die für ihre Tätigkeit notwendige Fach- und Sachkunde verfügen.
    Sie müssen die Anforderungen der Anzeige- beziehungsweise Erlaubnispflichtigen sowie die Anforderungen an das sonstige Personal der Fach- und Sachkunde, die durch die Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen" (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) konkretisiert werden, erfüllen.
    Sie müssen die Nachweis- und Registerpflichten beachten.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen Absatz 1-7 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
    https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__54.html

    § 10 Erlaubnisverfahren und –Erteilung - AbfAEV
    https://www.gesetze-im-internet.de/abfaev/__10.html

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Erlaubnis einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit bei der zuständigen Stelle. Geben Sie dazu schriftlich oder elektronisch Ihre Daten an und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
    Wenn Sie das Onlineformulars nutzen, müssen Sie den Antrag zum Abschluss qualifiziert elektronisch signieren. Dazu können Sie beispielsweise die im elektronischen Abfallnachweisverfahren genutzte Signaturkarte oder den dort verwandten Kartenleser einsetzen. Zur Signatur benötigen Sie eine Signatur-Software der Firma Governikus, Signer WebEdition. Die Software müssen Sie im Vorfeld auf Ihrem Rechnersystem lokal installiert haben. Den Download mit Anweisungen erhalten Sie auf der Website der GOES.
    Die zuständige Stelle sendet Ihnen eine Empfangsbestätigung zu. Nach Prüfung des Antrags und Ihrer Unterlagen kann die zuständige Stelle
    • Unterlagen nachfordern oder
    • die Erlaubnis mit oder ohne Nebenbestimmungen erteilen oder
    • die Erlaubnis ablehnen.

    Fristen

    Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie die abfallwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen dürfen.

    Kosten

    Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro bis 5000,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abfall am 18.12.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Makler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en