Ausbildungsförderung Änderung

    Ausbildungsförderung Änderungen bekanntgeben

    Bei Ihnen ergeben sich während des BAföG-Bezuges finanzielle oder persönliche Änderungen? Diese Änderungen müssen Sie Ihrem zuständigen BAföG-Amt mitteilen. Unter Umständen führt dies zu einer Erhöhung oder Verringerung Ihres monatlichen Förderungsbeitrages.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ausbildungsförderung (BAföG) beziehen, müssen Sie alle Änderungen mitteilen.
    Einige Änderungen führen zu einer Erhöhung oder Minderung Ihres Anspruchs.
    Dazu gehören:
    • Änderung aufgrund der Aufnahme in die Kranken und Pflegeversicherung
    • Änderung Ihres Einkommens
    • Umzug in eine neue Wohnung
    • Geburt Ihres Kindes
    • Eheschließung/Scheidung
    • Ausbildungsunterbrechung, -abbruch sowie Wechsel der Ausbildungsstätte/Schule
    Bei oder nach Aktualisierungsanträgen für das Einkommen der Eltern oder Ehegatten/eingetr. Lebenspartner informieren Sie uns bitte über :
    • Änderungen des Einkommens Ihrer Eltern
    • Änderung des Einkommens Ihres Ehegatten/ Ihrer Ehegattin oder Ihres Lebenspartners/ Ihrer Lebenspartnerin
    Bei einer Erhöhung Ihres Anspruchs wird Ihnen monatlich mehr Geld ausgezahlt.
    Bei einer Minderung erhalten Sie weniger Geld. Unter Umständen müssen Sie das zu viel erhaltene BAföG zurückzahlen.
     

    Online-Dienst

    BAföG Digital

    ID: S100002_S1000020040000000081

    Beschreibung


    Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

    Online erledigen

    • BAföG Digital

      Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Ansprechpartner

    Sonstige (Sonstige)

    Aktuelles

    Sonstige

    Beschreibung

    Sonstige

    Adresse

    Hausanschrift

    siehe oben

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    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Mitteilung über die Änderung
      • Wenn das aktuelle Einkommen Ihrer Eltern oder Ehegatten/ Ehegattin oder Lebenspartner/ Lebenspartnerin geringer ausfällt als vor zwei Jahren, nutzen Sie das Formblatt 07 für eine Aktualisierung
    • Nachweise zur Änderung (z.B. Entgeltbescheinigungen Krankenkassenbescheinigung, Schulbescheinigung, Mietbescheinigung)

    Voraussetzungen

    Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/index.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Wenn sich etwas an Ihren persönlichen Verhältnissen ändert, müssen Sie dies dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitteilen.
    Dies können Sie schriftlich oder online erledigen. Zu Ihrem Änderungsantrag müssen Sie auch die relevanten Nachweise einreichen.
    Sofern sich Ihr Anspruch erhöht hat, erhalten Sie einen Änderungsbescheid und der erhöhte Bedarf wird Ihnen ausgezahlt. Der Betrag wird Ihnen auch rückwirkend erstattet, wenn Sie alle Änderungen rechtzeitig bekannt gegeben haben.
    Sollte sich Ihr Anspruch mindern, erhalten Sie ab dem Folgemonat weniger BAföG. Zudem wird geprüft werden, ob Sie in der Vergangenheit zu viel BAföG erhalten haben, was Sie dann erstatten müssen.

    Fristen

    Sie müssen die Änderung unverzüglich bekannt geben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von den individuellen Lebenssituationen und -verhältnissen der Antragstellenden und Ihrer Mitwirkung bei der Leistungserstellung ab.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.

    Für Schülerinnen und Schüler:
    Für die Schülerförderung nach dem BAföG im Inland sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

    Für Studierende:
    Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.

    Für eine Ausbildung im Ausland:
    Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind, je nach Zielland, unterschiedliche, zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schülerinnen und Schüler.

    Auf der Internetseite https://www.bafög.de können Sie nach dem für Ihre Förderung zuständigen Amt für Ausbildungsförderung suchen.

    Auf der Internetseite finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare, Informationen zur elektronischen Antragsstellung, die Ausbildungsstättenverzeichnisse der Länder für förderfähige Ausbildungen, ein bundesweites Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung sowie beispielhafte BAföG-Berechnungen.

    Zusätzlich kann Ihnen die BAföG-Hotline unter der Telefonnummer 0800-223 63 41 helfen. Sie ist von montags bis freitags, 8 bis 20 Uhr kostenfrei erreichbar.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BAföG FV FL am 02.12.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ausbildungsförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en