Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen

    Wenn Sie Anlagen errichten oder betreiben möchten, die die Umwelt in besonderem Maße schädigen können oder die Allgemeinheit gefährden können, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Stelle. Dazu gehören auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.

    Online-Dienst

    ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)

    ID: S100002_S1000020040000000240

    Beschreibung

    Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage
    • zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten und sonstigen Unterlagen, die das Vorhaben beschreiben und
    • Erläuterungen
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen, über die Sie die zuständige Stelle informiert

    Voraussetzungen

    • Von der Anlage gehen keine schädlichen Umwelteinwirkungen aus, die nach technischem Stand vermeidbar sind.
    • Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage werden nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt.
    • Sie beseitigen die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle ordnungsgemäß.
    • Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__4.html

    § 5 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__5.html

    § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__10.html

    § 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__6.html

    4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (4. BImSchV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/index.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie reichen den Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von genehmigungsbedürftigen Analgen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag.
    Falls erforderlich fordert die Behörde weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen an.

    Die Behörde gibt den Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen öffentlich bekannt und legt ihn für einen Monat lang öffentlich aus.
    Die Behörde fordert die anderen, zu beteiligenden Behörden auf, innerhalb eines Monats zum Genehmigungsverfahren Stellung zu nehmen.
    Einwendungen werden mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert.
    In einem vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, finden keine öffentliche Auslegung und kein Erörterungstermin statt. 

    Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag. Gegebenenfalls ergänzt die Behörde den Bescheid um Inhalts- und Nebenbestimmungen.
    Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
    Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, erhalten den Bescheid mit Begründung ebenfalls. 

    Fristen

    Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie die Anlagen errichten oder in Betrieb nehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt 7 Monate mit Öffentlichkeitsbeteiligung und im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung 3 Monate.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Sie werden nach der Umweltgebührenordnung Hamburg berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ELiA-Hamburg am 14.12.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Müllentsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en