Körperschaftsteuer bezahlen
Beschreibung
Als Geschäftsführung oder Vorstand einer Körperschaft sind Sie zur jährlichen Abgabe einer Körperschafssteuererklärung verpflichtet. Die Körperschaftssteuererklärung ist die Grundlage für die Festsetzung der Körperschaftsteuer.
Online-Dienst
ELSTER (elektronische Steuererklärung)
Beschreibung
Online erledigen
- ELSTER (elektronische Steuererklärung)ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Altona
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Adresse
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)
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Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)
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Finanzamt Hamburg-Hansa
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)
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Finanzamt Hamburg-Harburg
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)
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Finanzamt Hamburg-Nord
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)
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Finanzamt Hamburg-Oberalster
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)
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Finanzamt Hamburg-Mitte
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Öffnungszeiten
Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster (Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster)
Aktuelles
Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)
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Finanzamt Hamburg-Ost
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost)
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Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost
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Öffnungszeiten
Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Ost
Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost)
Aktuelles
Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost
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Öffnungszeiten
Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
erforderliche Unterlagen
- Elektronisch übermittelte Körperschaftsteuererklärung (Wenn Sie die Erklärung auf Papier abgeben, wird sie mit Ausnahme besonderer Härtefälle als nicht abgegeben behandelt.)
- Gewinnermittlungsunterlagen (eBilanz, Gewinn-und Verlustrechnung, gegebenenfalls Anlagen zur Gewinnermittlung)
Voraussetzungen
- Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaften (UG)
- Genossenschaften
- Vereine
- Stiftungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Verfahrensablauf
- Sie reichen die Körperschaftsteuererklärung elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Körperschaftsteuererklärung und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Erklärung und setzt die Körperschaftsteuer in einem Bescheid fest.
- Sie erhalten den Bescheid von der zuständigen Stelle.
Fristen
- Wenn Sie sich steuerlich nicht beraten haben lassen, geben Sie die Körperschaftsteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres ab.
- Als steuerlich beratene Steuerpflichtige (Abgabe der Körperschaftsteuererklärung durch einen Steuerberater) geben Sie die Körperschaftsteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres ab.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Basis für die Festsetzung der Körperschaftsteuer ist in der Regel die Körperschaftsteuererklärung, die zusammen mit den jährlichen Gewinnermittlungen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wird. Diese Übermittlung erfolgt vorzugsweise über das Online-Portal www.Elster.de.
Ob und inwieweit Sie als Geschäftsführerin beziehungsweise Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied einer Körperschaft zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet sind, bestimmen die Regelungen im Körperschaftsteuergesetz (KStG). Bei Unklarheiten oder spezifischen Fragen wird die Konsultation einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters empfohlen.
Falls Ihre Körperschaft der Körperschaftsteuerpflicht unterliegt, sind Sie verpflichtet, eine Körperschaftsteuererklärung elektronisch einzureichen. Dies umfasst auch die elektronische Einreichung einer Gewinnermittlung.
Zusätzlich könnten weitere Erklärungen, wie etwa Umsatz- oder Gewerbesteuererklärungen, erforderlich sein. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
Der Körperschaftssteuersatz beträgt 15 Prozent.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 25.03.2024
Stichwörter
Abgabe Körperschaftsteuererklärung