Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung
Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden
Melden Sie Ihre Rundfunkgeräte an und zahlen Sie einen Rundfunkbeitrag für eine weitere Wohnung
Beschreibung
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag
Beschreibung
Der Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.
Online erledigen
- RundfunkbeitragDer Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
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zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)
Aktuelles
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Beschreibung
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
- Formular: Zumeldung einer Wohnung
Voraussetzungen
Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.
Fristen
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Bearbeitungsdauer
Keine Angabe
Kosten
Rundfunkbeitrag: 17,50 Euro monatlich, ermäßigter Rundfunkbeitrag: 5,83 Euro monatlich
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.01.2022
Stichwörter
GEZ Anmeldungen