Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung

    Rundfunkbeitrag - weitere Wohnung anmelden

    Wenn Sie eine weitere Wohnung haben, müssen Sie diese für den Rundfunkbeitrag anmelden. Der Beitrag wird grundsätzlich für jede Wohnung fällig.

    Beschreibung

    Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Gebühr, die jeder Haushalt in Deutschland zahlen muss, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio zu finanzieren.
    Der Beitrag gilt für alle Haushalte, unabhängig davon, ob Sie Radio hören oder Fernsehen schauen.

    Wenn Sie zu Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung mieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Das gilt auch für Ferienwohnungen und Wohnwagen, wenn Sie diese überwiegend an einem festen Standort privat nutzen.

    In bestimmten Fällen können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung beantragen, wenn Ihre Hauptwohnung bereits beitragspflichtig ist.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag

    ID: S100002_S1000020040000000188

    Beschreibung

    Der Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.

    Online erledigen

    • Rundfunkbeitrag
      Der Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)

    Aktuelles

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Beschreibung

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50656 Köln

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • formloses Schreiben per Post oder
    • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
    • Formular: Zumeldung einer Wohnung

    Voraussetzungen

    • Sie sind volljährig.
    • Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie melden Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle zum Rundfunkbeitrag an.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Fristen

    Die Zahlung des Rundfunkbeitrags beginnt ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie eine Wohnung beziehen. Das heißt:
    • Sie wohnen dort,
    • Sie sind dort gemeldet oder
    • Ihr Name steht im Mietvertrag als Mieterin oder Mieter.

    Sobald eine dieser Bedingungen erfüllt ist, beginnt die Beitragspflicht.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dieses Antrags dauert in der Regel etwa 6 bis 8 Wochen.

    Kosten

    Ihre Anmeldung zum Rundfunkbeitrag ist kostenfrei.

    Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro monatlich.
    Der ermäßigter Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 6,12 Euro monatlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.

    Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 11.02.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    GEZ Anmeldungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en