Hasskommentare im Internet melden

    Alle Bürgerinnen und Bürger können Hasskommentare, die sie im Internet wahrnehmen über den Onlinedienst direkt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anzeigen. 

    Beschreibung

    Alle Bürgerinnen und Bürger, haben Sie die Möglichkeit über den Onlinedienst Hasskommentare im Internet anzuzeigen.

    Durch den Online-Dienst können mit geringem Aufwand Strafanzeigen unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erstattet werden.

    Dies hat den Vorteil, dass Sie Screenshots hochladen können. Die Strafanzeige ist für die Meldenden anonym mit oder ohne Registrierung bzw. Anmeldung möglich. Wenn – wie etwa bei Beleidigungen – ein Strafantrag erforderlich ist kann dieser heruntergeladen, unterschrieben und wieder hochgeladen oder abfotografiert werden.

    Online-Dienst

    Hasskommentare im Internet melden

    ID: S100002_S1000020040000000064

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Gnadenangelegenheiten, Opferschutz, Jugendstrafrecht (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Gnadenangelegenheiten, Opferschutz, Jugendstrafrecht)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Gnadenangelegenheiten, Opferschutz, Jugendstrafrecht

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Gnadenangelegenheiten, Opferschutz, Jugendstrafrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Drehbahn 36

    20354 Hamburg

    U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz, U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 9-15, Fr 9-14 Uhr, Vor-Ort-Besuche sind nur nach Absprache via E-Mail möglich

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Soweit das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingestellt wird (z.B. der gemeldete Hasskommentar ist nicht strafbar), kann dort „Beschwerde“ eingelegt werden. Ein solcher möglicher Einstellungsbescheid geht Ihnen nach Abschluss des Verfahrens zu und enthält die betreffende Rechtsmittelbelehrung.

    Verfahrensablauf

    Für die Nutzung des Online-Dienstes ist keine Registrierung oder Anmeldung erforderlich.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer hängt von der Komplexität und Sachlage der Strafanzeige ab und kann sehr variieren.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch OHNe Hass am 05.05.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Hasskommentare

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en