Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Wenn Sie eine Ladung mit einem besonders großen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen transportieren möchten, oder wenn die Ladung gesetzliche Maße überschreitet, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Großraumtransporte und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschreiten.

    Sie müssen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen beantragen, wenn
    • die Ladung,
    • die Abmessungen, 
    • die Achslast oder 
    • das Gesamtgewicht 
    die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten. Die Erlaubnis und/oder die Ausnahmegenehmigung muss Ihnen vor Fahrtbeginn vorliegen.

    Online-Dienst

    VEMAGS - Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte

    ID: S100002_S1000020040000000192

    Beschreibung

    VEMAGS ist das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Ausschläger Weg 100

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

    Öffnungszeiten

    Mo - Do 7:30 - 16Uhr, Fr 7:30 - 13Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Darlegung der genauen Wegstrecke
    • Darlegungen zu Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
    • schriftlicher Haftungsausschluss
    • Gegebenenfalls: Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht
    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder im Rahmen des Online-Antrages.

    Voraussetzungen

    • Die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser kommt für Ihren Transport nicht infrage.
    • Es stehen geeignete Straßen für Ihren Transport zur Verfügung.
    • Ihre Ladung ist nicht auf mehrere Transporte aufteilbar. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html
    § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32.html
    § 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__34.html
    § 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
    www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal ein.
    • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung erteilt werden kann.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid über das Online-Portal. Unter Umständen wird Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung unter Auflagen erteilt.
    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
    • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
    • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung erteilt werden kann.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich. Unter Umständen wird Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung unter Auflagen erteilt.

    Fristen

    2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Die angegebene Bearbeitungszeit gilt nur ohne Anhörung. Bei statischen Nachrechnungen von Brückenbauwerken, aufwendigen Anhörungsverfahren und Anfragen anderer Bundesländer, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

    Kosten

    Die Gebühren für Großraum- und Schwertransporte richten sich nach Art und Umfang des Transportes. Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt Sie bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden. Beachten Sie hierzu den unter "Links" eingefügten Link.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-VD1-TGM am 14.12.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    VEMAGS

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en