• Bergstedt (Landkreis Bergstedt, Hamburg)

Auskunft über Zahlungsverzugsmaßnahmen bei Verwarnungs- oder Bußgeldbescheiden erhalten

Hier finden Sie Informationen über die Maßnahmen bei nicht fristgemäßer Zahlung von Verwarnungs- und Bußgeldern.

Beschreibung

Ein Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht fristgerecht Einspruch einlegen. Mit dem Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist eine Änderung der Höhe der Geldbuße beziehungsweise der Dauer des angeordneten Fahrverbots nicht mehr möglich. Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid kann grundsätzlich auch nicht mehr aufgehoben oder ein Fahrverbot nachträglich in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden.

Wenn eine Forderung aus einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid gegen Sie besteht und Sie die Forderung nicht fristgerecht beglichen, wird eine Mahnung an Sie verschickt. 

Wenn Sie die Forderung auch nach Erhalt der Mahnung nicht begleichen, müssen Sie damit rechnen, dass Vollstreckungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine  Kontopfändung gegen Sie eingeleitet werden. In der der Freien Hansestadt Hamburg ist die Kasse.Hamburg zentrale Vollstreckungsbehörde.
 
Das Gericht kann auch anordnen, dass Sie in Erzwingungshaft genommen werden. Diese ist keine Strafe für die Ordnungswidrigkeit, sondern ein Druckmittel, falls Sie die Geldbuße nicht zahlen und keinen nachvollziehbaren Grund dafür nennen. Ziel der Erzwingungshaft ist es, Sie zur Zahlung zu bewegen.

Online-Dienst

Anhörung Verwarnungs- / Bußgeld im Straßenverkehr

ID: S100002_S1000020040000000031

Beschreibung

In diesem Online Dienst haben Sie die Möglichkeit sich zu Ordnungswidrigkeiten im Verkehr zu äußern und Einsicht in Beweisfotos zu nehmen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Ansprechpartner

M 6 (M 6)

Aktuelles

M 6

Beschreibung

M 6

Adresse

Hausanschrift

Hammer Straße 30-34

22041 Hamburg

U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

Zahlungsweisen

&Uuml;berweisung an Kasse.Hamburg <strong>mit Angabe des AZ:</strong><br /> BIC: MARKDEF1200<br /> &nbsp;<br /> IBAN: DE702000000000200015<strong>85</strong> bei AZ mit <strong>9750</strong><br /> IBAN: DE702000000000200015<strong>70</strong> bei AZ mit <strong>9769</strong><br /> &nbsp;<br /> Barzahlung nicht m&ouml;glich.

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

  • Gegen Sie besteht eine Forderung aus einem rechtskräftigen Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid. 
  • Sie haben die Forderung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beglichen.

Rechtsgrundlage(n)

§§ 90 ff. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__90.html
§ 107 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__107.html

Rechtsbehelf

Entfällt

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten einen Bußgeldbescheid mit einer Zahlungsaufforderung.
  • Sie können innerhalb der Frist Einspruch einlegen.
  • Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar.
  • Wenn Sie die Forderung nicht fristgerecht zahlen, erhalten Sie eine Mahnung.
  • Wenn Sie die Mahnung ignorieren, müssen Sie mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.

Fristen

Die in Ihrem Fall geltende Zahlungsfrist finden Sie auf Ihrem Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid beziehungsweise in Ihrer Mahnung. 
Die Mahnung wird in der Regel an Sie versendet, wenn Sie circa 28 Tagen nach Rechtskraft des Verwarnungs- oder Bußgeldbescheides keine Zahlung geleistet oder Einspruch eingelegt haben
Circa 28 Tage nach Zustellung der Mahnung an Sie wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet, sofern Sie noch immer keine Zahlung geleistet haben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall

Kosten

Die Kosten einer Mahnung setzen sich zusammen aus
  • der Geldbuße im Bescheid
  • Auslagen
  • den Gebühren in Höhe von 5% der Geldbuße (mindestens 25,00 EUR und höchstens 7.500,00 EUR)
  • Mahngebühren in Höhe von 3,00 EUR
Die Kosten der Vollstreckung sind abhängig vom Einzelfall

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 30.04.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Ordnungswidrigkeiten, Straßenverkehr

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en