Auskunft über Zahlungsverzugsmaßnahmen bei Verwarnungs- oder Bußgeldbescheiden erhalten

    Sie finden in dieser Beschreibung Informationen über die Maßnahmen bei nicht fristgemäßer Zahlung von Verwarnungs- und Bußgeldern.

    Beschreibung

    Wird eine Forderung aus einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid nicht fristgerecht beglichen, wird eine Mahnung an die zahlungspflichtige Person verschickt. 

    Wird der Zahlungspflicht auch nach Erhalt der Mahnung nicht innerhalb von einer Woche nachgekommen, ist mit Vollstreckungsmaßnahmen (zum Beispiel: Kontopfändung) zu rechnen.
     
    Auch kann das Gericht Erzwingungshaft anordnen. 
    Die Erzwingungshaft ist keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit, sondern stellt ein Beugemittel dar, wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird und die betroffene Person nicht erklären kann, warum sie nicht zahlen kann.

    Zur Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen wird der Fall an die Kasse.Hamburg als zentrale Vollstreckungsbehörde der Freien Hansestadt Hamburg abgegeben.
     
    Informationen zur Rechtskraft:
    • Ein Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch (§ 67 OWiG) eingelegt wird.
    • Mit dem Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist eine Änderung der Höhe der Geldbuße bzw. der Dauer des angeordneten Fahrverbots grundsätzlich nicht mehr möglich.
    • Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid kann grundsätzlich auch nicht mehr aufgehoben oder ein Fahrverbot nachträglich in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden.

    Online-Dienst

    Anhörung Verwarnungs- / Bußgeld im Straßenverkehr

    ID: S100002_S1000020040000000031

    Beschreibung

    In diesem Online Dienst haben Sie die Möglichkeit sich zu Ordnungswidrigkeiten im Verkehr zu äußern und Einsicht in Beweisfotos zu nehmen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    M 6 (M 6)

    Aktuelles

    M 6

    Beschreibung

    M 6

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Zahlungsweisen

    &Uuml;berweisung an Kasse.Hamburg <strong>mit Angabe des AZ:</strong><br /> BIC: MARKDEF1200<br /> &nbsp;<br /> IBAN: DE702000000000200015<strong>85</strong> bei AZ mit <strong>9750</strong><br /> IBAN: DE702000000000200015<strong>70</strong> bei AZ mit <strong>9769</strong><br /> &nbsp;<br /> Barzahlung nicht m&ouml;glich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Forderung aus rechtskräftigem Bußgeldbescheid wurde nicht gezahlt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Mahnung:
    Ist nach circa 28 Tagen nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides keine fristgerechten Zahlung eingegangen oder wurde kein Einspruch eingelegt, wird ein Mahnschreiben erstellt und versendet.

    Vollstreckungsverfahren:
    Ist eine Mahnung erfolglos wird circa 28 Tage nach Zustellung dieser ein Vollstreckungsverfahren bei der Kasse.Hamburg eingeleitet.

    Fristen

    Fristtyp: Geltungsdauer

    Bemerkung:
    Mahnung
    Die Zahlungsinformationen finden Sie auf Ihrem Schreiben.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Kostenart: variabel

    Mahnung:
    Die Kosten einer Mahnung setzen sich aus der Geldbuße im Bescheid, den Gebühren und den Mahngebühren zusammen.
    Die Gebühren belaufen sich auf 5 % der Höhe der Geldbuße und betragen mindestens 25 € und höchstens 7.500 €. Zusätzlich werden in den Gebühren noch Auslagen berechnet.
    Die Mahngebühren betragen 3 €.

    Vollstreckung:
    Die Vollstreckungsgebühren können in der Aufstellung der Kasse.Hamburg entnommen werden. (mehr Details siehe Link)
    Vollstreckungsinformationen der Kasse.Hamburg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.04.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ordnungswidrigkeiten, Straßenverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en