Auskunft über Zahlungsverzugsmaßnahmen bei Verwarnungs- oder Bußgeldbescheiden erhalten

    Hier finden Sie Informationen über die Maßnahmen bei nicht fristgemäßer Zahlung von Verwarnungs- und Bußgeldern.

    Beschreibung

    Ein Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht fristgerecht Einspruch einlegen. Mit dem Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist eine Änderung der Höhe der Geldbuße beziehungsweise der Dauer des angeordneten Fahrverbots nicht mehr möglich. Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid kann grundsätzlich auch nicht mehr aufgehoben oder ein Fahrverbot nachträglich in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden.

    Wenn eine Forderung aus einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid gegen Sie besteht und Sie die Forderung nicht fristgerecht beglichen, wird eine Mahnung an Sie verschickt. 

    Wenn Sie die Forderung auch nach Erhalt der Mahnung nicht begleichen, müssen Sie damit rechnen, dass Vollstreckungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine  Kontopfändung gegen Sie eingeleitet werden. In der der Freien Hansestadt Hamburg ist die Kasse.Hamburg zentrale Vollstreckungsbehörde.
     
    Das Gericht kann auch anordnen, dass Sie in Erzwingungshaft genommen werden. Diese ist keine Strafe für die Ordnungswidrigkeit, sondern ein Druckmittel, falls Sie die Geldbuße nicht zahlen und keinen nachvollziehbaren Grund dafür nennen. Ziel der Erzwingungshaft ist es, Sie zur Zahlung zu bewegen.

    Online-Dienst

    Anhörung Verwarnungs- / Bußgeld im Straßenverkehr

    ID: S100002_S1000020040000000031

    Beschreibung

    In diesem Online Dienst haben Sie die Möglichkeit sich zu Ordnungswidrigkeiten im Verkehr zu äußern und Einsicht in Beweisfotos zu nehmen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    M 6 (M 6)

    Aktuelles

    M 6

    Beschreibung

    M 6

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Zahlungsweisen

    &Uuml;berweisung an Kasse.Hamburg <strong>mit Angabe des AZ:</strong><br /> BIC: MARKDEF1200<br /> &nbsp;<br /> IBAN: DE702000000000200015<strong>85</strong> bei AZ mit <strong>9750</strong><br /> IBAN: DE702000000000200015<strong>70</strong> bei AZ mit <strong>9769</strong><br /> &nbsp;<br /> Barzahlung nicht m&ouml;glich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Gegen Sie besteht eine Forderung aus einem rechtskräftigen Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid. 
    • Sie haben die Forderung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beglichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 90 ff. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
    www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__90.html
    § 107 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
    www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__107.html

    Rechtsbehelf

    Entfällt

    Verfahrensablauf

    • Sie erhalten einen Bußgeldbescheid mit einer Zahlungsaufforderung.
    • Sie können innerhalb der Frist Einspruch einlegen.
    • Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar.
    • Wenn Sie die Forderung nicht fristgerecht zahlen, erhalten Sie eine Mahnung.
    • Wenn Sie die Mahnung ignorieren, müssen Sie mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.

    Fristen

    Die in Ihrem Fall geltende Zahlungsfrist finden Sie auf Ihrem Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid beziehungsweise in Ihrer Mahnung. 
    Die Mahnung wird in der Regel an Sie versendet, wenn Sie circa 28 Tagen nach Rechtskraft des Verwarnungs- oder Bußgeldbescheides keine Zahlung geleistet oder Einspruch eingelegt haben
    Circa 28 Tage nach Zustellung der Mahnung an Sie wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet, sofern Sie noch immer keine Zahlung geleistet haben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Die Kosten einer Mahnung setzen sich zusammen aus
    • der Geldbuße im Bescheid
    • Auslagen
    • den Gebühren in Höhe von 5% der Geldbuße (mindestens 25,00 EUR und höchstens 7.500,00 EUR)
    • Mahngebühren in Höhe von 3,00 EUR
    Die Kosten der Vollstreckung sind abhängig vom Einzelfall

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.04.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ordnungswidrigkeiten, Straßenverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en