Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung
Anhörung zum Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr
Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird, haben Sie die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.
Beschreibung
Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können. Mit der Anhörung wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern. Mit der Anhörung haben Sie die Möglichkeit:
- sich zu einem Tatvorwurf zu äußern und Stellung zu nehmen
- einen anderen Fahrer oder eine andere Fahrerin zu benennen
- persönlichen Daten zu ändern (zum Beispiel Adresse bei Umzug)
- Beweisfotos online einzusehen
- Anlagen hochzuladen
Online-Dienst
Anhörung Verwarnungs- / Bußgeld im Straßenverkehr
Beschreibung
In diesem Online Dienst haben Sie die Möglichkeit sich zu Ordnungswidrigkeiten im Verkehr zu äußern und Einsicht in Beweisfotos zu nehmen.
Online erledigen
- Anhörung Verwarnungs- / Bußgeld im StraßenverkehrIn diesem Online Dienst haben Sie die Möglichkeit sich zu Ordnungswidrigkeiten im Verkehr zu äußern und Einsicht in Beweisfotos zu nehmen.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
M 6 (M 6)
Aktuelles
M 6
Beschreibung
M 6
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Zahlungsweisen
Überweisung an Kasse.Hamburg <strong>mit Angabe des AZ:</strong><br /> BIC: MARKDEF1200<br /> <br /> IBAN: DE702000000000200015<strong>85</strong> bei AZ mit <strong>9750</strong><br /> IBAN: DE702000000000200015<strong>70</strong> bei AZ mit <strong>9769</strong><br /> <br /> Barzahlung nicht möglich.
erforderliche Unterlagen
- Anhörungsbogen
- Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten
Voraussetzungen
Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 55 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__55.html
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__55.html
Rechtsbehelf
Bei einer Anhörung handelt es sich um eine Stellungnahme von Ihnen. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. In einem sich eventuell anschließenden Verfahren sind Rechtsbehelfe statthaft.
Verfahrensablauf
- Die zuständige Stelle sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
- In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können (Anhörung) oder den Fall gegebenenfalls durch die Zahlung eines Verwarngeldes abschließen können.
- Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
- Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Stelle. Eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Angaben erhalten Sie nicht.
- Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“. Anschließend können Sie das Protokoll Ihrer Angaben herunterladen.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die zuständige Stelle, ob der Vorwurf bestehen bleibt.
Fristen
Sie können innerhalb von einer Woche nach Erhalt des Anschreibens die Anhörung abgeben beziehungsweise das Verwarngeld bezahlen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Einzelfall.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise zum Ausfüllen der Online-Anhörung:
- Wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, sondern eine andere Fahrerin oder ein anderer Fahrer, dann können Sie diese Person unter „Äußerung II“ benennen. In diesem Fall geben Sie bei „Verstoß zugeben“ „nein“ an.
- Aktenzeichen geben Sie mit allen enthaltenen Satzzeichen an.
- Unter der Rufnummer 428 39 3333 erhalten Sie weitere Informationen zur Online-Anhörung. Es handelt sich hierbei um eine Bandansage, mit welcher die häufigsten Fragen (FAQ) beantwortet werden.
Weitere Informationen
- Informationen zum Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr
- Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Halten und Parken)
- Internetseite der Bußgeldstelle
- Bußgeldkatalog Straßenverkehr
- Antrag auf Zahlungserleichterung_Bußgeldstelle
- Onlinedienst: Anhörung Verwarnungs- / Bußgeld im Straßenverkehr
- Punkte: Eintragungen in das Fahreignungsregister
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bussgeldstelle am 25.10.2024
Stichwörter
HS Bußgeld