Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in rechtspflegerischen Berufen Feststellung
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Geprüfter Rechtsfachwirt/ Geprüfte Rechtsfachwirtin
Beschreibung
Geprüfte RechtsfachwirtInnen sind besonders qualifizierte MitarbeiterInnen in Rechtsanwaltskanzleien, die über weitreichende fachliche Kenntnisse verfügen.
Online-Dienst
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung
Beschreibung
Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.
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- Einheitlicher Ansprechpartner BerufsanerkennungMenschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.
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zuständige Stelle
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Ansprechpartner
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg (Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg)
Aktuelles
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Beschreibung
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U1/U4/S-Bahnen/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg
Öffnungszeiten
Mo-Do 09.00-17.00 Uhr Fr 9.00-15:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag, Ausweisdokument, Schulabschlusszeugnis, Nachweis über den Abschluss der Ausbildung sowie alle Zeugnisse der Ausbildung
Voraussetzungen
Die Anerkennung ausländischer Berufe ist möglich, wenn die im Rahmen der abgeschlossenen ausländischen Ausbildung erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten den Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechen, die in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin an Geprüfte RechtsfachwirtInnen gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
BBiG, RechtsfachwPrV, Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg für die Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin
Fristen
Es sind keine Fristen einzuhalten; der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Bearbeitungsdauer
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate. Diese kann im Einzelfall überschritten werden.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist zu beachten, dass alle Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen sind. Ausländische Urkunden/ Zeugnisse sind im Original sowie als Übersetzung in beglaubigter Form einzureichen. Es können weitere Unterlagen und/ oder Informationen angefordert werden.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Büroleiter/in