Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in rechtspflegerischen Berufen FeststellungOnline erledigen

    Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Geprüfter Rechtsfachwirt/ Geprüfte Rechtsfachwirtin

    Beschreibung

    Geprüfte RechtsfachwirtInnen sind besonders qualifizierte MitarbeiterInnen in Rechtsanwaltskanzleien, die über weitreichende fachliche Kenntnisse verfügen.

    Online-Dienst

    Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

    ID: S100002_S1000020040000000164

    Beschreibung

    Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

    Ansprechpartner

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg (Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg)

    Aktuelles

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

    Beschreibung

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Valentinskamp 88

    20355 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U1/U4/S-Bahnen/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09.00-17.00 Uhr Fr 9.00-15:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag, Ausweisdokument, Schulabschlusszeugnis, Nachweis über den Abschluss der Ausbildung sowie alle Zeugnisse der Ausbildung

    Voraussetzungen

    Die Anerkennung ausländischer Berufe ist möglich, wenn die im Rahmen der abgeschlossenen ausländischen Ausbildung erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten den Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechen, die in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin an Geprüfte RechtsfachwirtInnen gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    BBiG, RechtsfachwPrV, Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg für die Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin

    Fristen

    Es sind keine Fristen einzuhalten; der Antrag kann jederzeit gestellt werden

    Bearbeitungsdauer

    Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate. Diese kann im Einzelfall überschritten werden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist zu beachten, dass alle Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen sind. Ausländische Urkunden/ Zeugnisse sind im Original sowie als Übersetzung in beglaubigter Form einzureichen. Es können weitere Unterlagen und/ oder Informationen angefordert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

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