Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für Entschädigung bei Verdienstausfall
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Verdienstausfall beantragen
Beschreibung
Wenn Sie aufgrund des Infektionsschutzgesetzes unter häuslicher Quarantäne gestellt oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung
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Antrag auf Kinderbetreuung Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Beschreibung
Entschädigung nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) aufgrund von Kinderbetreuung.
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- Antrag auf Kinderbetreuung Entschädigung nach dem InfektionsschutzgesetzEntschädigung nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) aufgrund von Kinderbetreuung.
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Quarantäne Entschädigung nach IfSG beantragen
Beschreibung
Mit Hilfe dieses Antragsverfahrens können Sie eine Entschädigung nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) für eine Quarantäne/Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot beantragen.
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- Quarantäne Entschädigung nach IfSG beantragenMit Hilfe dieses Antragsverfahrens können Sie eine Entschädigung nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) für eine Quarantäne/Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot beantragen.
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zuständige Stelle
Bezirksamt Altona
Ansprechpartner
Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Entschädigung nach § 56 IfSG (Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Entschädigung nach § 56 IfSG)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Entschädigung nach § 56 IfSG
Beschreibung
Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Entschädigung nach § 56 IfSG
Adresse
Hausanschrift
Bus 2, 16 Hohenesch, Bus 6, 115 Fabrik
Öffnungszeiten
Zur Zeit werden keine persönlichen Kontaktzeiten angeboten. Etwaige Fragen werden per Email oder telefonisch beantwortet.
Kontaktperson
HASI-Funktion A-GA-G3
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 11-2024
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgeltes
- Nachweis über einzubehaltende Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung
- Nachweis über gezahlte beziehungsweise nicht gezahlte Zuschüsse
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ärztlicher Krankschreibung
- Bescheid über das Tätigkeitsverbot und dessen Aufhebung
- Auszug aus Tarifvertrag über die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung
Voraussetzungen
Quarantänefestsetzung durch das Gesundheitsamt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
- Sie müssen den Antrag innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Beendigung des beruflichen Tätigkeitsverbotes (Anordnung eines beruflichen Tätigkeitsverbots),
- dem Ende der Quarantäne oder
- nach dem Ende der vorübergehenden Schließung der Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen
- oder der Untersagung des Betretens dieser Einrichtungen oder Schulen stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr 12 Wochen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes gewährt. Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens für sechs Wochen, die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Quarantäne