Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für Entschädigung bei Verdienstausfall

    Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Verdienstausfall beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie aufgrund des Infektionsschutzgesetzes unter häuslicher Quarantäne gestellt oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung

    Online-Dienste

    Antrag auf Kinderbetreuung Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

    ID: S100002_S1000020040000000035

    Beschreibung

    Entschädigung nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) aufgrund von Kinderbetreuung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Quarantäne Entschädigung nach IfSG beantragen

    ID: S100002_S1000020040000000074

    Beschreibung

    Mit Hilfe dieses Antragsverfahrens können Sie eine Entschädigung nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) für eine Quarantäne/Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot beantragen.

    Online erledigen

    • Quarantäne Entschädigung nach IfSG beantragen
      Mit Hilfe dieses Antragsverfahrens können Sie eine Entschädigung nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) für eine Quarantäne/Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot beantragen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Altona

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Entschädigung nach § 56 IfSG (Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Entschädigung nach § 56 IfSG)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Entschädigung nach § 56 IfSG

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Entschädigung nach § 56 IfSG

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahrenfelder Straße 254-260

    22765 Hamburg

    Bus 2, 16 Hohenesch, Bus 6, 115 Fabrik

    Öffnungszeiten

    Zur Zeit werden keine persönlichen Kontaktzeiten angeboten. Etwaige Fragen werden per Email oder telefonisch beantwortet.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgeltes
    • Nachweis über einzubehaltende Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung
    • Nachweis über gezahlte beziehungsweise nicht gezahlte Zuschüsse
    • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ärztlicher Krankschreibung
    • Bescheid über das Tätigkeitsverbot und dessen Aufhebung
    • Auszug aus Tarifvertrag über die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung

    Voraussetzungen

    Quarantänefestsetzung durch das Gesundheitsamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Sie müssen den Antrag innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Beendigung des beruflichen Tätigkeitsverbotes (Anordnung eines beruflichen Tätigkeitsverbots),
    • dem Ende der Quarantäne oder
    • nach dem Ende der vorübergehenden Schließung der Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen
    • oder der Untersagung des Betretens dieser Einrichtungen oder Schulen stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr 12 Wochen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes gewährt. Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens für sechs Wochen, die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Quarantäne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en