Fundsachen Herausgabe
Abholung einer Fundsache
Wenn Sie etwas verloren haben, müssen Sie die Fundsache in der Regel persönlich beim Zentralen Fundbüro abholen. Anhängig von Große und Gewicht, kann eine Fundsache auch gegen Entrichtung einer Versandgebühr versendet werden.
Beschreibung
- Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie beim Zentralen Fundbüro Hamburg nachfragen, ob der vermisste Gegenstand dort abgegeben wurde.
- Die Nachfrage können Sie persönlich und telefonisch stellen. Alternativ können Sie in der Fundsuche online nach dem verlorengegangenen Gegenstand recherchieren.
- Sie müssen die Fundsache in der Regel persönlich beim Zentralen Fundbüro abholen.
- Anhängig von Große und Gewicht, kann eine Fundsache auch gegen Entrichtung einer Versandgebühr versendet werden.
- Die Fundsache wird Ihnen gegen Entrichtung einer Verwahrgebühr ausgehändigt.
- Bitte kontaktieren Sie vorab das Zentrale Fundbüro Hamburg.
Online-Dienst
Fundsuche online
Beschreibung
Sie haben etwas verloren? Nutzen Sie gerne unsere digitale Hilfsplattform. Mit der Verlustmeldung können Sie den verlorenen Gegenstand und den Ort des Verlustes detailliert beschreiben. Das zuständige Fundbüro wird sich dann zeitnah bei Ihnen zurückmelden.
Online erledigen
- Fundsuche onlineSie haben etwas verloren? Nutzen Sie gerne unsere digitale Hilfsplattform. Mit der Verlustmeldung können Sie den verlorenen Gegenstand und den Ort des Verlustes detailliert beschreiben. Das zuständige Fundbüro wird sich dann zeitnah bei Ihnen zurückmelden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Bezirksamt Altona
Ansprechpartner
Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro (Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro
Beschreibung
Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
Haltestelle Trabrennbahn Bahrenfeld, Buslinien 1, 2, 3, 284, X3.
Öffnungszeiten
Mo 7-16, Di 7-13, Do 8.30-13 und 14-18 Uhr, Mittwoch und Freitag geschlossen.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel (gültiges Personaldokument)
- Eigentumsnachweis, z.B. Kaufverträge, Kartons mit Aufklebern der Serien- oder IMEI-Nummer, bei Schlüssel: Zweitschlüssel
- bei Verlust eines Mobiltelefons zusätzlich: die IMEI- oder SIM-Karten-Nummer (geht aus den Kaufunterlagen hervor). Aufgrund der Masse an verlorenen Mobiltelefonen ist das Mitbringen der persönlichen PIN nicht ausreichend.
- bei Abholung durch Dritte: eine Vollmacht, Ausweiskopie des Eigentümers, gültiges Ausweisdokument des Abholers
- gegebenenfalls das Benachrichtigungsschreiben des Zentralen Fundbüro Hamburg.
Voraussetzungen
Verlust einer Sache / eines Gegenstandes.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch
Rechtsbehelf
Entfällt für diese Dienstleistung.
Verfahrensablauf
- Durch Nachfrage (persönlich, per Mail oder telefonisch) oder schriftliche Benachrichtigung vom Zentralen Fundbüro Hamburg haben Sie erfahren, dass der von Ihnen verlorene Gegenstand im zentralen Fundbüro Hamburg abgegeben wurde.
- Wenn Sie das Zentralen Fundbüro Hamburg aufsuchen, werden Sie aufgefordert, den vermissten Gegenstand zu beschreiben und gegebenenfalls Eigentumsnachweise (Kaufvertrag, Seriennummern etc.) vorzulegen.
- Nach persönlicher Legitimation, Vorlage des Eigentumsnachweises und Entrichten der Verwahrgebühr erhalten Sie Ihr Eigentum zurück.
Fristen
Die Aufbewahrungsfrist startet mit der Verarbeitung des Funddatums in der entsprechenden Lagerhaltungssoftware der Freien und Hansestadt Hamburg.
- Alle anderen Fundsachen werden für 6 Monate aufbewahrt.
- Fundsachen aus U-Bahnen und Bussen der Hamburger Hochbahn werden für 2 Monate aufbewahrt.
- Schlüsselfunde werden für den laufenden Monat + 2 zusätzliche Monate aufbewahrt.
Bearbeitungsdauer
5-10 Minuten.
Kosten
- Geldbörsen, Schlüssel und „Massenartikel“ 10 EUR, (vierter bis sechster Monat 10 EUR)
- Handys, elektronische Geräte: 15 EUR, (vierter bis sechster Monat 20 EUR)
- Sperrige Fundsachen (zum Beispiel: Fahrräder, Kinderwagen): 20 EUR (vierter bis sechster Monat 25 EUR)
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte bringen Sie in jedem Fall ein gültiges Ausweisdokument zur Abholung einer Fundsache mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen wollen, stellen Sie dieser bitte eine Vollmacht aus. Eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie ein gültiges Ausweisdokument des Abholers sind erforderlich.
Bei Fundsachen wie Plastiktüten, Leinenbeutel, Papiertüten, Taschen, Rucksäcke, Schals, Handschuhen, Brillen, Schirmen und Kleidung bitten wir sie, uns persönlich aufzusuchen, da dies “Massenartikel“ sind und nicht in jedem Fall einzeln für die Online-Fundsuche aufbereitet werden können.
Geldbörsen, Fundsachen mit Dokumenten
Sofern sich in den Fundgegenständen Personaldokumente befinden, werden Sie als vermutlicher Eigentümer von uns persönlich angeschrieben.
Schlüssel
Bei Schlüsselfundsachen bitten wir sie, uns persönlich aufzusuchen, da Sie uns für einen Eigentumsnachweis einen gleichen zweiten Schlüssel, vorlegen müssen.
Einzelne Dokumente
Diese werden an die ausstellenden Stellen (andere Städte, Konsulate, Banken, Versicherungen etc.) weitergeleitet und stehen nicht zur Abholung im zentralen Fundbüro zur Verfügung.
Mobiltelefone und andere mobile Geräte
Bei Verlust Ihres Mobiltelefons oder eines anderen mobilen Gerätes benötigen wir vor Aushändigung einen Eigentumsnachweis, auf dem die Seriennummer bzw. IMEI-Nummer oder SIM-Kartennummer aufgeführt ist (z.B. Kaufvertrag, Karton oder Providervertrag).
Allein das Bereithalten der persönlichen PIN ist aufgrund der Masse an mobilen Geräten nicht ausreichend.
Fahrräder
Die Nachforschungen nach verlorenen oder gestohlenen Fahrrädern ist nur möglich, wenn Fabrikat, Farbe und zwingend die Rahmennummer bekannt sind.
Bitte beachten Sie, dass wir die Fahrräder frühestens 10 Wochen nach Auffinden von der Polizei übergeben bekommen. Diese Zeit benötigt die Polizei, um die gefundenen Fahrräder mit den Diebstahlanzeigen zu vergleichen und gegebenenfalls die Eigentümer ausfindig zu machen.
Sollten Sie eine Bescheinigung für Ihre Versicherung benötigen, beachten Sie bitte, dass hierfür eine Gebühr von 10 EUR zu entrichten ist. Bitte bringen Sie die Unterlagen der Polizei mit, dort sind alle relevanten Daten zum Ausstellen der Versicherungsbescheinigung enthalten.
Fundsuche online
Gefundene Gegenstände können online gesucht werden, siehe unter Formulare, Services & Links: Fundbüro Online.
Bei Fundsachen wie Plastiktüten, Leinenbeutel, Papiertüten, Taschen, Rucksäcke, Schals, Handschuhen, Brillen, Schirmen und Kleidung bitten wir sie, uns persönlich aufzusuchen, da dies “Massenartikel“ sind und nicht in jedem Fall einzeln für die Online-Fundsuche aufbereitet werden können.
Geldbörsen, Fundsachen mit Dokumenten
Sofern sich in den Fundgegenständen Personaldokumente befinden, werden Sie als vermutlicher Eigentümer von uns persönlich angeschrieben.
Schlüssel
Bei Schlüsselfundsachen bitten wir sie, uns persönlich aufzusuchen, da Sie uns für einen Eigentumsnachweis einen gleichen zweiten Schlüssel, vorlegen müssen.
Einzelne Dokumente
Diese werden an die ausstellenden Stellen (andere Städte, Konsulate, Banken, Versicherungen etc.) weitergeleitet und stehen nicht zur Abholung im zentralen Fundbüro zur Verfügung.
Mobiltelefone und andere mobile Geräte
Bei Verlust Ihres Mobiltelefons oder eines anderen mobilen Gerätes benötigen wir vor Aushändigung einen Eigentumsnachweis, auf dem die Seriennummer bzw. IMEI-Nummer oder SIM-Kartennummer aufgeführt ist (z.B. Kaufvertrag, Karton oder Providervertrag).
Allein das Bereithalten der persönlichen PIN ist aufgrund der Masse an mobilen Geräten nicht ausreichend.
Fahrräder
Die Nachforschungen nach verlorenen oder gestohlenen Fahrrädern ist nur möglich, wenn Fabrikat, Farbe und zwingend die Rahmennummer bekannt sind.
Bitte beachten Sie, dass wir die Fahrräder frühestens 10 Wochen nach Auffinden von der Polizei übergeben bekommen. Diese Zeit benötigt die Polizei, um die gefundenen Fahrräder mit den Diebstahlanzeigen zu vergleichen und gegebenenfalls die Eigentümer ausfindig zu machen.
Sollten Sie eine Bescheinigung für Ihre Versicherung benötigen, beachten Sie bitte, dass hierfür eine Gebühr von 10 EUR zu entrichten ist. Bitte bringen Sie die Unterlagen der Polizei mit, dort sind alle relevanten Daten zum Ausstellen der Versicherungsbescheinigung enthalten.
Fundsuche online
Gefundene Gegenstände können online gesucht werden, siehe unter Formulare, Services & Links: Fundbüro Online.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrales Fundbüro am 07.12.2021
Stichwörter
Fundsuche Hamburg online