Fundsachen abgeben

    Wenn Sie einen verlorenen Gegenstand im Wert von mehr als 10 Euro finden, müssen Sie diesen abgeben.

    Beschreibung

    Eine Fundsache im Wert von mindestens 10 Euro müssen Sie unverzüglich abgeben. Wenn Sie möchten, werden Ihre Personalien aufgeschrieben.
    Sie können eine Belohnung für das Finden und Abgeben des Gegenstandes einfordern, wenn dieser erfolgreich an den Besitzer zurückgegeben wurde. 
    Sie können den Gegenstand zurückfordern, wenn er nach einer Frist von 6 Monaten nicht von Besitzer abgeholt wurde.

    Online-Dienst

    Fundsuche online

    ID: S100002_S1000020040000000079

    Beschreibung

    Sie haben etwas verloren? Nutzen Sie gerne unsere digitale Hilfsplattform. Mit der Verlustmeldung können Sie den verlorenen Gegenstand und den Ort des Verlustes detailliert beschreiben. Das zuständige Fundbüro wird sich dann zeitnah bei Ihnen zurückmelden.

    Online erledigen

    • Fundsuche online
      Sie haben etwas verloren? Nutzen Sie gerne unsere digitale Hilfsplattform. Mit der Verlustmeldung können Sie den verlorenen Gegenstand und den Ort des Verlustes detailliert beschreiben. Das zuständige Fundbüro wird sich dann zeitnah bei Ihnen zurückmelden.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Altona

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro (Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service - Zentrales Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Luruper Chaussee 125

    22761 Hamburg

    Quartier Bahrenfeld

    Haltestelle Trabrennbahn Bahrenfeld, Buslinien 1, 2, 3, 284, X3.

    Öffnungszeiten

    Mo 7-16, Di 7-13, Do 8.30-13 und 14-18 Uhr, Mittwoch und Freitag geschlossen.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Fundsache im Wert von mindestens 10 Euro gefunden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    • Sie geben die Fundsache ab.
    • Bei den Hamburger Polizeidienststellen füllen Sie eine Fundanzeige aus. In dieser geben Sie an, wo und wann Sie den Gegenstand gefunden haben.
    • Sie können Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit angeben.
    • Sie erhalten ein entsprechendes Schreiben, mit dem Sie gegebenenfalls den Gegenstand zurückfordern können.

    Fristen

    Die Aufbewahrungsfrist startet mit der Verarbeitung des Funddatums in der entsprechenden Lagerhaltungssoftware der Freien und Hansestadt Hamburg.

    Alle Fundsachen werden für 6 Monate aufbewahrt.
    Ausschließlich Fundsachen:
    • aus U-Bahnen und Bussen der Hamburger Hochbahn werden für 8 Wochen aufbewahrt.
    • Schlüsselfunde werden für den laufenden Monat + 2 zusätzliche Monate aufbewahrt. 

    Bearbeitungsdauer

    5 bis 10 Minuten

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie etwas gefunden haben, können Sie die Fundsache ohne Termin im Zentralen Fundbüro Hamburg, den Kundenzentren oder den Polizeidienststellen abgeben. Tages- und zeitunabhängig nimmt jede Hamburger Polizeidienststelle Fundsachen an und leitet diese schnellstmöglich an das zentrale Fundbüro weiter.

    Wenn Sie etwas in einer U-Bahn oder einem Bus eines Hamburger Verkehrsbetriebes finden sollten, übergeben Sie es bitte gleich einem Mitarbeiter des Verkehrsbetriebes. Auch diese Fundsachen werden zügig an das zentrale Fundbüro weitergeleitet.

    Fahrräder dürfen nur von den Dienststellen der Polizei Hamburg angenommen werden.
    Die Polizeikommissariate überprüfen, ob die gefundenen Fahrräder gegebenenfalls als gestohlen gemeldet worden sind. Nach einem Abgleich mit Diebstahlsanzeigen, dieser kann bis zu 10 Wochen dauern, übergibt die Polizei die Fahrräder an das zentrale Fundbüro Hamburg.

    Tiere dürfen nur vom Tierheim Süderstraße angenommen werden.
    Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. Süderstraße 399
    20504 Hamburg
    Tel: 040 - 21 11 06 11
    www.hamburger-tierschutzverein.de

    Finderlohnansprüche / Auslagenerstattungen
    Ansprüche zu Finderlohn oder Erstattungen von Auslagen müssen Sie eigenständig beim Eigentümer des gefundenen Gegenstandes anfragen. Der Finderlohn beträgt nach § 971 BGB abhängig vom Wert der Sache: 5% bis zu 500 EUR und 3% ab 500 EUR.

    Der Eigentumserwerb nach Ablauf der Verwahrfrist ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
    Abweichende Regelungen hat der Gesetzgeber in § 978 BGB, Abs. 2, für Funde in Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln öffentlicher Behörden (Polizei, Bezirksämtern, Kundenzentren, Fachämtern etc.) und Verkehrsbetrieben (U-Bahnen und Busse) getroffen. Hier erhalten Sie bei Gegenständen im Wert von mindestens 50 EUR die Hälfte des gesetzlichen Finderlohns.

    Der Eigentumserwerb beziehungsweise der Anspruch auf Finderlohn für gefundene Gegenstände in privaten Geschäftsräumen. Dies betrifft zum Beispiel Sparkassen, Banken, Theatern, Ausstellungsräumen, Warenhäusern, Gaststätten und anderen einem größeren Publikumskreis zugängigen Räumen, sowie Taxis ist nur dann möglich, wenn eine schriftliche Verzichtserklärung des Geschäftsinhabers vorliegt.

    Nach der Rechtsprechung sind Sie in diesen Fällen nicht als Finder, sondern Entdecker anzusehen.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrales Fundbüro am 07.12.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Zentrales Fundbüro der Freien und Hansestadt Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en