Schwerbehindertenausweis AusstellungOnline erledigen

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Auch wenn Ihr Schwerbehindertenausweis abläuft oder Sie ihn verloren haben, können Sie einen neuen beantragen.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenantrag

    ID: S100002_S1000020040000000129

    Beschreibung

    Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht können online gestellt werden. Die benötigten Angaben werden einfach und übersichtlich abgefragt. Medizinische Unterlagen können gleich mit hochgeladen werden. Die Daten und die Dateien werden elektronisch an das Versorgungsamt übermittelt. Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag muss an das Versorgungsamt gesendet werden

    Online erledigen

    • Schwerbehindertenantrag
      Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht können online gestellt werden. Die benötigten Angaben werden einfach und übersichtlich abgefragt. Medizinische Unterlagen können gleich mit hochgeladen werden. Die Daten und die Dateien werden elektronisch an das Versorgungsamt übermittelt. Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag muss an das Versorgungsamt gesendet werden

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht

    Beschreibung

    Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Öffnungszeiten

    Der Besuch des Versorgungsamtes ist nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
    • Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)
    • gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für nicht-deutsche Staatsbürger)

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Feststellungbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50.
    • Wenn Sie kein deutscher Staatsbürger sind, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch  (SGB IX)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html

    Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/

    Verfahrensablauf

    Einen Schwerbehindertenausweis können Sie nur beantragen, wenn bei Ihnen zuvor ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde.

    Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt.

    Wenn das nicht der Fall sein sollte,
    • Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben
    • oder bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises,
    können Sie bei der zuständigen Stelle eine (neue) Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Lichtbild/ Passfoto von sich zusenden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.

    Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt sie einen (neuen) Schwerbehindertenausweis aus und schickt Ihnen den Ausweis zu.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: 2 Wochen
     

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wichtig: Auf die Rückseite des Lichtbildes / Passfotos müssen Sie das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde sowie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum schreiben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SI 55 - Schwerbehindertenfeststellungen am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Internationaler Schwerbehindertenausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en