Schwerbehindertenausweis beantragen
Beschreibung
Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.
Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.
Online-Dienst
Schwerbehindertenantrag
Beschreibung
Online erledigen
- SchwerbehindertenantragAnträge nach dem Schwerbehindertenrecht können online gestellt werden. Die benötigten Angaben werden einfach und übersichtlich abgefragt. Medizinische Unterlagen können gleich mit hochgeladen werden. Die Daten und die Dateien werden elektronisch an das Versorgungsamt übermittelt. Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag muss an das Versorgungsamt gesendet werden
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht)
Aktuelles
Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Der Besuch des Versorgungsamtes ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontaktperson
DL SOZIALES SCHWEB Wieh-Z
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Wieh - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7334
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Sutu-Wieg
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Sutu - Wieg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7335
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Sen-Sutt
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Sen - Sutt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7346
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Schl-Sem
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Schl - Sem
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7320
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Roee-Schk
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Roee - Schk
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7253
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Peno-Roed
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Peno - Roed
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7310
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Nahs-Penn
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Nahs - Penn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7300
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Mane-Nahr
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Mane - Nahr
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7307
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Latf-Mand
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Latf - Mand
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7298
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Knop-Late
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Knop - Late
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7294
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Jerj-Knoo
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Jerj - Knoo
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7261
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Heio-Jeri
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Heio - Jeri
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7284
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Geos-Hein
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Geos - Hein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7264
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Elsi-Geor
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Elsi - Geor
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7276
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Crv-Elsh
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Crv - Elsh
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7273
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Borp-Cru
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Borp - Cru
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-2798
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB Baun-Boro
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Baun - Boro
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7331
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES SCHWEB A-Baum
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A - Baum
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7257
Fax: +49 40 4279-61086
E-Mail: SI55@soziales.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
- Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
- Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)
- gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für nicht-deutsche Staatsbürger)
Voraussetzungen
- Sie haben einen Feststellungbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50.
- Wenn Sie kein deutscher Staatsbürger sind, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/
Verfahrensablauf
Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt.
Wenn das nicht der Fall sein sollte,
- Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben
- oder bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises,
Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Lichtbild/ Passfoto von sich zusenden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.
Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt sie einen (neuen) Schwerbehindertenausweis aus und schickt Ihnen den Ausweis zu.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Wichtig: Auf die Rückseite des Lichtbildes / Passfotos müssen Sie das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde sowie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum schreiben.
Weitere Informationen
- Formular: Antragsformulare und Infos, Sozialbehörde
- Versorgungsamt Hamburg
- Informationen der Sozialbehörde für Menschen mit Behinderung
- Schwerbehindertenausweis Infos
- Schwerbehindertenausweis Informationen
- Feststellung und Anerkennung von Behinderungen
- Feststellung der Behinderung - Verfahren beim Versorgungsamt
- Schwerbehindertenausweis - Bild hochladen
- Schwer-in-Ordnung-Ausweis
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SI 55 - Schwerbehindertenfeststellungen am 10.11.2023
Stichwörter
Internationaler Schwerbehindertenausweis