ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Beschreibung
Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei rechtlichen Dienstleistungen.
Online-Dienst
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung
Beschreibung
Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.
Online erledigen
- Einheitlicher Ansprechpartner BerufsanerkennungMenschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.
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Ansprechpartner
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg (Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg)
Aktuelles
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Beschreibung
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U1/U4/S-Bahnen/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg
Öffnungszeiten
Mo-Do 09.00 -17.00 Uhr Fr 9.00 - 15.00 Uhr
Kontaktperson
Rechtsanwaltssuche
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Ausweisdokument
- Schulabschlusszeugnis
- Nachweis über den Abschluss der Ausbildung
- sowie alle Zeugnisse der Ausbildung
Voraussetzungen
Die Anerkennung ausländischer Berufe ist möglich, wenn die im Rahmen der abgeschlossenen ausländischen Ausbildung erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten den Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechen, die in der Ausbildungsverordnung (ReNoPatAusbVO) an Rechtsanwaltsfachangestellte gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
BBiG, ReNoPatAusbVO, Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg für die Durchführung von Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen für den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten
Fristen
Es sind keine Fristen einzuhalten; der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Bearbeitungsdauer
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate. Diese kann im Einzelfall überschritten werden.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist zu beachten, dass alle Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen sind. Ausländische Urkunden/ Zeugnisse sind im Original sowie als Übersetzung in beglaubigter Form einzureichen. Es können weitere Unterlagen und/ oder Informationen angefordert werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Rechtsanwaltsfachangestellter