Umweltverträglichkeitsprüfungen Hamburg - UVP- Portal

    Im UVP-Portal können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren.

    Beschreibung

    • Allgemeine Informationen finden Sie unter dem Link "Umweltverträglichkeitsprüfungen Hamburg (UVP-Portal)".
    • Zum UVP-Portal kommen Sie über den Link "UVP-Verbund".
     
    • Im UVP-Portal
      können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.
    • Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
      ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.
    • Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt,
      das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.
    • Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
      und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.
    • Die Durchführung einer UVP
      erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

    Online-Dienst

    Umweltverträglichkeitsprüfungen Hamburg (UVP HH)

    ID: S100002_S1000020040000000093

    Beschreibung

    Im UVP-Portal finden Sie Informationen über UVP-pflichtige Vorhaben z.B. Verfahrensstände, Termine, Unterlagen, Berichte & Empfehlungen, Entscheidungen.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - IT-Management und Digitalisierung (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - IT-Management und Digitalisierung)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - IT-Management und Digitalisierung

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - IT-Management und Digitalisierung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Hinweise (Besonderheiten)

    INFORMATION

    Vorläufig stehen Ihnen die Informationen zu UVP-Verfahren in einem länderübergreifenden UVP-Portal zur Verfügung. Sie können Ihre Suche dabei aber auf das Land Hamburg eingrenzen, indem Sie unter Suche in der Kategorie Bundesländer das entsprechende Land auswählen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Umweltverträglichkeitsprüfungen-Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en