Umsatzsteuer Voranmeldung
Umsatzsteuer voranmelden
Als Unternehmen müssen Sie in der Regel monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.
Beschreibung
Die Umsatzsteuer heißt allgemein auch Mehrwertsteuer. Ihr unterliegen insbesondere
• Lieferungen und sonstige Leistungen,
• die Einfuhr von Gegenständen aus Nicht-EU-Ländern – die entstehende Einfuhrumsatzsteuer erhebt der Zoll – und
• der Bezug von Waren aus den Ländern der Europäischen Union, der sogenannte innergemeinschaftliche Erwerb.
Die Höhe der Steuer unterscheidet sich je nach Art der Liefergegenstände
beziehungsweise ausgeführten sonstigen Leistungen:
• allgemeiner Steuersatz: 19 Prozent
• ermäßigter Steuersatz: 7 Prozent, gilt zum Beispiel für
Aufgrund der Corona-Pandemie galten beziehungsweise gelten folgende Ausnahmen:
• befristete Senkung der Steuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020
• für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der
Getränke – galt beziehungsweise gilt
• vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der Steuersatz von 5 Prozent und
• vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 der Steuersatz von 7 Prozent.
Sie müssen die Umsatzsteuer für Ihr Unternehmen an das Finanzamt zahlen/abführen. Im Gegenzug können Sie jedoch regelmäßig die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen, zurückfordern. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung berechnen Sie die Differenzsumme.
Zeitraum der Voranmeldung
Betrug die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als EUR 7.500, müssen Sie im laufenden Jahr monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln. Bei einer Summe der Vorjahressteuer von mehr als EUR 1.000 bis EUR 7.500 müssen Sie die Voranmeldung quartalsweise einreichen.
Betrug sie nicht mehr als EUR 1.000, kann Sie das Finanzamt von der Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien. In diesem Fall ist nur eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu übermitteln.
Wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu Ihren Gunsten von mehr als EUR 7.500 ergeben hat, können Sie an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen. Diese Entscheidung gilt für das gesamte Kalenderjahr. Das Wahlrecht ist bis zum 10.02. des laufenden Jahres auszuüben. Wenn Sie eine unternehmerische Tätigkeit erstmals aufnehmen, ist bezüglich der oben genannten Betragsgrenzen die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend. Im darauffolgenden Jahr ist die tatsächliche Steuer des Vorjahres in eine Jahressteuer umzurechnen.
Sie sind nicht zur monatlichen Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, wenn
• Sie nur umsatzsteuerfreie Umsätze ausführen, die einen Vorsteuerabzug ausschließen,
• Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen oder
• Sie die Sonderregelung für pauschalierende Land- und Forstwirte in Anspruch nehmen.
• Lieferungen und sonstige Leistungen,
• die Einfuhr von Gegenständen aus Nicht-EU-Ländern – die entstehende Einfuhrumsatzsteuer erhebt der Zoll – und
• der Bezug von Waren aus den Ländern der Europäischen Union, der sogenannte innergemeinschaftliche Erwerb.
Die Höhe der Steuer unterscheidet sich je nach Art der Liefergegenstände
beziehungsweise ausgeführten sonstigen Leistungen:
• allgemeiner Steuersatz: 19 Prozent
• ermäßigter Steuersatz: 7 Prozent, gilt zum Beispiel für
- die Lieferung fast aller Lebensmittel, ausgenommen Getränke und
- Gaststättenumsätze (beachten Sie auch die unten folgenden Ausnahmen),
- für den Personennahverkehr,
- die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr und
- für die Umsätze mit Büchern und Zeitungen.
Aufgrund der Corona-Pandemie galten beziehungsweise gelten folgende Ausnahmen:
• befristete Senkung der Steuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020
• für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der
Getränke – galt beziehungsweise gilt
• vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der Steuersatz von 5 Prozent und
• vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 der Steuersatz von 7 Prozent.
Sie müssen die Umsatzsteuer für Ihr Unternehmen an das Finanzamt zahlen/abführen. Im Gegenzug können Sie jedoch regelmäßig die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen, zurückfordern. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung berechnen Sie die Differenzsumme.
Zeitraum der Voranmeldung
Betrug die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als EUR 7.500, müssen Sie im laufenden Jahr monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln. Bei einer Summe der Vorjahressteuer von mehr als EUR 1.000 bis EUR 7.500 müssen Sie die Voranmeldung quartalsweise einreichen.
Betrug sie nicht mehr als EUR 1.000, kann Sie das Finanzamt von der Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien. In diesem Fall ist nur eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu übermitteln.
Wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu Ihren Gunsten von mehr als EUR 7.500 ergeben hat, können Sie an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen. Diese Entscheidung gilt für das gesamte Kalenderjahr. Das Wahlrecht ist bis zum 10.02. des laufenden Jahres auszuüben. Wenn Sie eine unternehmerische Tätigkeit erstmals aufnehmen, ist bezüglich der oben genannten Betragsgrenzen die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend. Im darauffolgenden Jahr ist die tatsächliche Steuer des Vorjahres in eine Jahressteuer umzurechnen.
Sie sind nicht zur monatlichen Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, wenn
• Sie nur umsatzsteuerfreie Umsätze ausführen, die einen Vorsteuerabzug ausschließen,
• Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen oder
• Sie die Sonderregelung für pauschalierende Land- und Forstwirte in Anspruch nehmen.
Online-Dienst
ELSTER (elektronische Steuererklärung)
Beschreibung
ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.
Online erledigen
- ELSTER (elektronische Steuererklärung)ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
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zuständige Stelle
Finanzämter
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Altona
Beschreibung
Finanzamt Hamburg-Altona
Adresse
Hausanschrift
S2/S5 Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Altona
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Beschreibung
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse 18/25/172 Mundsburg
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Beschreibung
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Adresse
Hausanschrift
U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Hansa
Beschreibung
Finanzamt Hamburg-Hansa
Adresse
Hausanschrift
U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Hansa
Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)
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Finanzamt Hamburg-Hansa
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Finanzamt Hamburg-Hansa
Adresse
Hausanschrift
U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Hansa
Internet
Weitere Informationen
ACHTUNG: Für einige Bereiche des Ortsteils Sternschanze gelten abweichende Zuständigkeiten (s. Link - Finanzämter Sternschanze -).
Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Harburg
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Finanzamt Hamburg-Harburg
Adresse
Hausanschrift
S3/S5/Busse Harburg Rathaus
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Harburg
Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Nord
Beschreibung
Finanzamt Hamburg-Nord
Adresse
Hausanschrift
U1-Station Lattenkamp, Bus-Linie 114 bis Rosenbrook
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Nord
Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Oberalster
Beschreibung
Finanzamt Hamburg-Oberalster
Adresse
Hausanschrift
Bus 112 Repsoldstraße
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Herr Finanzamt Hamburg-Oberalster
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Beschreibung
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Adresse
Hausanschrift
U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-AmTierpark
Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Mitte
Beschreibung
Finanzamt Hamburg-Mitte
Adresse
Hausanschrift
U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Mitte
Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Ost
Beschreibung
Finanzamt Hamburg-Ost
Adresse
Hausanschrift
Bus 112 Repsoldstraße
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Ost
erforderliche Unterlagen
• Umsatzsteuer-Voranmeldung
• auf Anforderung müssen Sie Rechnungen, Verträge oder ähnliche Dokumente an das Finanzamt übersenden
• auf Anforderung müssen Sie Rechnungen, Verträge oder ähnliche Dokumente an das Finanzamt übersenden
Voraussetzungen
Sie üben eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig aus. Das ist der Fall, wenn Sie damit auf Dauer Einnahmen erzielen wollen.
Ihr Unternehmen zählt z.B. zu einer der folgenden Gruppen:
• natürliche Personen, also Einzelpersonen zum Beispiel:
Ihr Unternehmen zählt z.B. zu einer der folgenden Gruppen:
• natürliche Personen, also Einzelpersonen zum Beispiel:
- Einzelhändlerinnen und -händler
- Handwerkerinnen und Handwerker
- Aktiengesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaft
- eingetragener Verein oder Stiftung
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG).
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Rechtsbehelf
• Einspruch
• Klage
• Klage
Verfahrensablauf
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung reichen Sie elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle ein, zum Beispiel
• mit dem kostenlosen Online-Produkt der Finanzverwaltung „Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt" oder
• mit einem kommerziellen Steuerprogramm.
Wenn Sie „Mein ELSTER“ nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
• Besuchen Sie zum Beispiel „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
• Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen
Sicherheitsverfahren ein.
• Wählen Sie den Menüpunkt „Umsatzsteuer-Voranmeldung“.
• Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
• Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
• Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. „Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
• Zum Abschluss des Verfahrens prüft „Mein ELSTER“ Ihre Angaben und
berechnet die fällige Umsatzsteuer-Vorauszahlung beziehungsweise einen
etwaigen Überschuss.
• Versenden Sie die elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Eine fällige Vorauszahlung müssen Sie fristgerecht an das zuständige Finanzamt überweisen oder Sie erteilen dem Finanzamt eine SEPA-Lastschriftmandat. Einen Überschuss bekommen Sie automatisch erstattet.
Alternativ können Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch direkt aus einem kommerziellen Steuerprogramm über die elektronische Schnittstelle an ELSTER übertragen.
• mit dem kostenlosen Online-Produkt der Finanzverwaltung „Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt" oder
• mit einem kommerziellen Steuerprogramm.
Wenn Sie „Mein ELSTER“ nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
• Besuchen Sie zum Beispiel „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
• Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen
Sicherheitsverfahren ein.
• Wählen Sie den Menüpunkt „Umsatzsteuer-Voranmeldung“.
• Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
• Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
• Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. „Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
• Zum Abschluss des Verfahrens prüft „Mein ELSTER“ Ihre Angaben und
berechnet die fällige Umsatzsteuer-Vorauszahlung beziehungsweise einen
etwaigen Überschuss.
• Versenden Sie die elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Eine fällige Vorauszahlung müssen Sie fristgerecht an das zuständige Finanzamt überweisen oder Sie erteilen dem Finanzamt eine SEPA-Lastschriftmandat. Einen Überschuss bekommen Sie automatisch erstattet.
Alternativ können Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch direkt aus einem kommerziellen Steuerprogramm über die elektronische Schnittstelle an ELSTER übertragen.
Fristen
Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat/Vierteljahr) einreichen.
Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
Wenn Sie monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, hängt die Gewährung einer Dauerfristverlängerung davon ab, dass Sie eine Sondervorauszahlung entrichten. Diese beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.
Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
Wenn Sie monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, hängt die Gewährung einer Dauerfristverlängerung davon ab, dass Sie eine Sondervorauszahlung entrichten. Diese beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.
Bearbeitungsdauer
Keine
Ein etwaiger Überschuss wird jedoch erst nach Zustimmung des Finanzamtes erstattet.
Ein etwaiger Überschuss wird jedoch erst nach Zustimmung des Finanzamtes erstattet.
Kosten
Für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung fallen keine unmittelbaren Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wird die Vorauszahlung oder die festgesetzte Umsatzsteuer nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht gezahlt, liegt eine Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 26a UStG vor, die mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden kann.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 22.03.2023
Stichwörter
Umsatzsteuervoranmeldungsverfahren