Umsatzsteuer Voranmeldung

    Umsatzsteuer voranmelden

    Als Unternehmen müssen Sie in der Regel monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.

    Beschreibung

    Die Umsatzsteuer heißt allgemein auch Mehrwertsteuer. Ihr unterliegen insbesondere
    Lieferungen und sonstige Leistungen,
    • die Einfuhr von Gegenständen aus Nicht-EU-Ländern – die entstehende Einfuhrumsatzsteuer erhebt der Zoll – und
    • der Bezug von Waren aus den Ländern der Europäischen Union, der sogenannte innergemeinschaftliche Erwerb.
     
    Die Höhe der Steuer unterscheidet sich je nach Art der Liefergegenstände
    beziehungsweise ausgeführten sonstigen Leistungen:
    • allgemeiner Steuersatz: 19 Prozent
    • ermäßigter Steuersatz: 7 Prozent, gilt zum Beispiel für
    • die Lieferung fast aller Lebensmittel, ausgenommen Getränke und
    • Gaststättenumsätze (beachten Sie auch die unten folgenden Ausnahmen),
    • für den Personennahverkehr,
    • die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr und
    • für die Umsätze mit Büchern und Zeitungen.
    Nullsteuersatz: Ein Steuersatz in Höhe von 0 Prozent gilt für die Lieferung bestimmter Photovoltaikanlagen, sowie bestimmter weiterer Komponenten einer Photovoltaikanlage.
     
    Aufgrund der Corona-Pandemie galten beziehungsweise gelten folgende Ausnahmen:
    • befristete Senkung der Steuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020
    • für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der
    Getränke – galt beziehungsweise gilt
    • vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der Steuersatz von 5 Prozent und
    • vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 der Steuersatz von 7 Prozent.
     
    Sie müssen die Umsatzsteuer für Ihr Unternehmen an das Finanzamt zahlen/abführen. Im Gegenzug können Sie jedoch regelmäßig die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen, zurückfordern. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung berechnen Sie die Differenzsumme.
     
    Zeitraum der Voranmeldung
    Betrug die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als EUR 7.500, müssen Sie im laufenden Jahr monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln. Bei einer Summe der Vorjahressteuer von mehr als EUR 1.000 bis EUR 7.500 müssen Sie die Voranmeldung quartalsweise einreichen.
     
    Betrug sie nicht mehr als EUR 1.000, kann Sie das Finanzamt von der Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien. In diesem Fall ist nur eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu übermitteln.
    Wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu Ihren Gunsten von mehr als EUR 7.500 ergeben hat, können Sie an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen. Diese Entscheidung gilt für das gesamte Kalenderjahr. Das Wahlrecht ist bis zum 10.02. des laufenden Jahres auszuüben. Wenn Sie eine unternehmerische Tätigkeit erstmals aufnehmen, ist bezüglich der oben genannten Betragsgrenzen die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend. Im darauffolgenden Jahr ist die tatsächliche Steuer des Vorjahres in eine Jahressteuer umzurechnen.

    Sie sind nicht zur monatlichen Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, wenn
    • Sie nur umsatzsteuerfreie Umsätze ausführen, die einen Vorsteuerabzug ausschließen,
    • Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen oder
    • Sie die Sonderregelung für pauschalierende Land- und Forstwirte in Anspruch nehmen.
     

    Online-Dienst

    ELSTER (elektronische Steuererklärung)

    ID: S100002_S1000020040000000185

    Beschreibung

    ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

    Online erledigen

    • ELSTER (elektronische Steuererklärung)
      ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenplatz 18

    22765 Hamburg

    S2/S5 Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 23

    22083 Hamburg

    U3/Busse 18/25/172 Mundsburg

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    ACHTUNG: Für einige Bereiche des Ortsteils Sternschanze gelten abweichende Zuständigkeiten (s. Link - Finanzämter Sternschanze -).

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Harburg

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Ring 40

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Nord

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Borsteler Chaussee 45

    22453 Hamburg

    U1-Station Lattenkamp, Bus-Linie 114 bis Rosenbrook

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Oberalster

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Oberalster

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Ost

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • auf Anforderung müssen Sie Rechnungen, Verträge oder ähnliche Dokumente an das Finanzamt übersenden

    Voraussetzungen

    Sie üben eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig aus. Das ist der Fall, wenn Sie damit auf Dauer Einnahmen erzielen wollen.

    Ihr Unternehmen zählt z.B. zu einer der folgenden Gruppen:
    • natürliche Personen, also Einzelpersonen zum Beispiel:
    • Einzelhändlerinnen und -händler
    • Handwerkerinnen und Handwerker
    • juristische Personen, zum Beispiel:
    • Aktiengesellschaft
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Genossenschaft
    • eingetragener Verein oder Stiftung
    • Personenvereinigungen, zum Beispiel:
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
    • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
    • Kommanditgesellschaft (KG).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 18 Umsatzsteuergesetz (UStG)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Die Umsatzsteuer-Voranmeldung reichen Sie elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle ein, zum Beispiel
    • mit dem kostenlosen Online-Produkt der Finanzverwaltung „Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt" oder
    • mit einem kommerziellen Steuerprogramm.
     
    Wenn Sie „Mein ELSTER“ nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
    • Besuchen Sie zum Beispiel „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen
    Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt „Umsatzsteuer-Voranmeldung“.
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. „Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft „Mein ELSTER“ Ihre Angaben und
    berechnet die fällige Umsatzsteuer-Vorauszahlung beziehungsweise einen
    etwaigen Überschuss.
    • Versenden Sie die elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung.
     
    Eine fällige Vorauszahlung müssen Sie fristgerecht an das zuständige Finanzamt überweisen oder Sie erteilen dem Finanzamt eine SEPA-Lastschriftmandat. Einen Überschuss bekommen Sie automatisch erstattet.

    Alternativ können Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch direkt aus einem kommerziellen Steuerprogramm über die elektronische Schnittstelle an ELSTER übertragen.

    Fristen

    Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat/Vierteljahr) einreichen.
     
    Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
     
    Wenn Sie monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, hängt die Gewährung einer Dauerfristverlängerung davon ab, dass Sie eine Sondervorauszahlung entrichten. Diese beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.

    Bearbeitungsdauer

    Keine
    Ein etwaiger Überschuss wird jedoch erst nach Zustimmung des Finanzamtes erstattet.

    Kosten

    Für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung fallen keine unmittelbaren Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird die Vorauszahlung oder die festgesetzte Umsatzsteuer nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht gezahlt, liegt eine Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 26a UStG vor, die mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 22.03.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Umsatzsteuervoranmeldungsverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en