Umsatzsteuer voranmelden
Beschreibung
• Lieferungen und sonstige Leistungen,
• die Einfuhr von Gegenständen aus Nicht-EU-Ländern – die entstehende Einfuhrumsatzsteuer erhebt der Zoll – und
• der Bezug von Waren aus den Ländern der Europäischen Union, der sogenannte innergemeinschaftliche Erwerb.
Die Höhe der Steuer unterscheidet sich je nach Art der Liefergegenstände
beziehungsweise ausgeführten sonstigen Leistungen:
• allgemeiner Steuersatz: 19 Prozent
• ermäßigter Steuersatz: 7 Prozent, gilt zum Beispiel für
- die Lieferung fast aller Lebensmittel, ausgenommen Getränke und
- Gaststättenumsätze (beachten Sie auch die unten folgenden Ausnahmen),
- für den Personennahverkehr,
- die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr und
- für die Umsätze mit Büchern und Zeitungen.
Aufgrund der Corona-Pandemie galten beziehungsweise gelten folgende Ausnahmen:
• befristete Senkung der Steuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020
• für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der
Getränke – galt beziehungsweise gilt
• vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der Steuersatz von 5 Prozent und
• vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 der Steuersatz von 7 Prozent.
Sie müssen die Umsatzsteuer für Ihr Unternehmen an das Finanzamt zahlen/abführen. Im Gegenzug können Sie jedoch regelmäßig die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen, zurückfordern. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung berechnen Sie die Differenzsumme.
Zeitraum der Voranmeldung
Betrug die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als EUR 7.500, müssen Sie im laufenden Jahr monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln. Bei einer Summe der Vorjahressteuer von mehr als EUR 1.000 bis EUR 7.500 müssen Sie die Voranmeldung quartalsweise einreichen.
Betrug sie nicht mehr als EUR 1.000, kann Sie das Finanzamt von der Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien. In diesem Fall ist nur eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu übermitteln.
Wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu Ihren Gunsten von mehr als EUR 7.500 ergeben hat, können Sie an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen. Diese Entscheidung gilt für das gesamte Kalenderjahr. Das Wahlrecht ist bis zum 10.02. des laufenden Jahres auszuüben. Wenn Sie eine unternehmerische Tätigkeit erstmals aufnehmen, ist bezüglich der oben genannten Betragsgrenzen die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend. Im darauffolgenden Jahr ist die tatsächliche Steuer des Vorjahres in eine Jahressteuer umzurechnen.
Sie sind nicht zur monatlichen Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, wenn
• Sie nur umsatzsteuerfreie Umsätze ausführen, die einen Vorsteuerabzug ausschließen,
• Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen oder
• Sie die Sonderregelung für pauschalierende Land- und Forstwirte in Anspruch nehmen.
Online-Dienst
ELSTER (elektronische Steuererklärung)
Beschreibung
Online erledigen
- ELSTER (elektronische Steuererklärung)ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständigkeit
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Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)
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Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)
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Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)
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Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)
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Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)
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Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)
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Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)
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Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)
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Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)
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Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)
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Weitere Informationen
Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
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Finanzamt Hamburg-Nord
erforderliche Unterlagen
• auf Anforderung müssen Sie Rechnungen, Verträge oder ähnliche Dokumente an das Finanzamt übersenden
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen zählt z.B. zu einer der folgenden Gruppen:
• natürliche Personen, also Einzelpersonen zum Beispiel:
- Einzelhändlerinnen und -händler
- Handwerkerinnen und Handwerker
- Aktiengesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaft
- eingetragener Verein oder Stiftung
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
• Klage
Verfahrensablauf
• mit dem kostenlosen Online-Produkt der Finanzverwaltung „Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt" oder
• mit einem kommerziellen Steuerprogramm.
Wenn Sie „Mein ELSTER“ nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
• Besuchen Sie zum Beispiel „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
• Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen
Sicherheitsverfahren ein.
• Wählen Sie den Menüpunkt „Umsatzsteuer-Voranmeldung“.
• Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
• Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
• Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. „Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
• Zum Abschluss des Verfahrens prüft „Mein ELSTER“ Ihre Angaben und
berechnet die fällige Umsatzsteuer-Vorauszahlung beziehungsweise einen
etwaigen Überschuss.
• Versenden Sie die elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Eine fällige Vorauszahlung müssen Sie fristgerecht an das zuständige Finanzamt überweisen oder Sie erteilen dem Finanzamt eine SEPA-Lastschriftmandat. Einen Überschuss bekommen Sie automatisch erstattet.
Alternativ können Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch direkt aus einem kommerziellen Steuerprogramm über die elektronische Schnittstelle an ELSTER übertragen.
Fristen
Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
Wenn Sie monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, hängt die Gewährung einer Dauerfristverlängerung davon ab, dass Sie eine Sondervorauszahlung entrichten. Diese beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.
Bearbeitungsdauer
Ein etwaiger Überschuss wird jedoch erst nach Zustimmung des Finanzamtes erstattet.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 22.03.2023
Stichwörter
Umsatzsteuervoranmeldungsverfahren