Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden

    Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen

    Wenn Sie alleinstehend sind und zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht, können Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen (Steuerklasse II)

    Beschreibung

    Sie können als Alleinerziehende die Steuerklasse II und damit die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen, wenn zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, das bei Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, und für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht. Dies gilt für ein leibliches Kind, Adoptivkind, Pflegekind, Stiefkind oder Enkelkind.
     
    Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt für ein Kind EUR 4.008 (bis 2019: EUR 1.908) im Kalenderjahr. Für das zweite und jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 240,00 je Kind und Jahr.
     
    In der Steuerklasse II wird der Entlastungsbetrag in Höhe von EUR 4.008 (bis 2019: EUR 1.908) nur für ein Kind berücksichtigt, auch wenn Sie mehrere berücksichtigungsfähige Kinder haben. Die Berücksichtigung des Erhöhungsbetrags von EUR 240,00 für das zweite und jedes weitere Kind ist deshalb von Ihnen gesondert bei Ihrem Finanzamt zu beantragen.
     
    Die Steuerklasse II wird mit Beginn des Monats berücksichtigt, in dem erstmals die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende vorliegen.
     
    Mit Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes wird die Steuerklasse II automatisiert beendet und im Folgemonat in die Steuerklasse I geändert.
     
    Den Wegfall der Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende haben Sie Ihrem zuständigen Finanzamt unverzüglich mitzuteilen, da Ihnen die Steuerklasse II nur für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen vorliegen, zusteht. Die Voraussetzung für die Berücksichtigung der Steuerklasse II entfällt zum Beispiel, wenn Sie eine eheähnliche Gemeinschaft begründen.
     
     
    Besonderer Hinweis:
    Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29.6.2020 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um jeweils EUR 2.100 von EUR 1.908 auf EUR 4.008 für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Der Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 240,00 je weiteres Kind ändert sich nicht.
     
    Aufgrund der durch die Corona-Krise bedingten außergewöhnlichen Situation wurde ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung wegen der sich unmittelbar für Alleinerziehende ergebenden steuerlichen Entlastung unterstellt.
     
    Der erhöhte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde aus Vereinfachungsgründen daher ohne gesonderten Antrag durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt ermittelt und dem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf bereitgestellt.
     
    Weiterer Hinweis:
    Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden.
     
    Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt. Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden.
     
    Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.

    Online-Dienst

    ELSTER (elektronische Steuererklärung)

    ID: S100002_S1000020040000000185

    Beschreibung

    ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

    Online erledigen

    • ELSTER (elektronische Steuererklärung)
      ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

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    Sprache

    Deutsch

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    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenplatz 18

    22765 Hamburg

    S2/S5 Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 23

    22083 Hamburg

    U3/Busse 18/25/172 Mundsburg

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Harburg

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Ring 40

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Nord

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Borsteler Chaussee 45

    22453 Hamburg

    U1-Station Lattenkamp, Bus-Linie 114 bis Rosenbrook

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Oberalster

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Oberalster

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster (Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster)

    Aktuelles

    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster

    Beschreibung

    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster

    Adresse

    Hausanschrift

    Herthastraße 20

    22179 Hamburg

    Busse 8/17/18/118 Bramfelder Dorfplatz(Heukoppel), Busse 8/17/18/118 Herthastraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Ost

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Version

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    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost)

    Aktuelles

    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost

    Beschreibung

    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Rosenberg-Ring 41, 4. OG (FA)

    21031 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf, Busse Finanzamt Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost)

    Aktuelles

    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost

    Beschreibung

    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34 (FA)

    22041 Hamburg

    U1/S1/BusseX22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Formular 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift (s. Links). Die benötigten Anlagen (hier: mindestens Anlage "Kinder") können dem Hauptvordruck durch Anklicken des entsprechenden Kästchens auf der ersten Seite hinzugefügt werden.

    Anderenfalls kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden, zum Beispiel wenn Sie in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder eine Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht wünschen.

    Den Anträgen zur Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (entweder Lohnsteuerermäßigungsantrag beziehungsweise in der Einkommensteuererklärung) ist die Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) beizufügen, dass die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. 

    Entfallen diese, ist dies dem Finanzamt umgehend anzuzeigen. Bei Wegfall der Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende genügt eine formlose schriftliche Mitteilung an das Finanzamt.

    Voraussetzungen

    Sie sind alleinstehend und zu Ihrem Haushalt gehört mindestens ein Kind, für das Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder das Kindergeld haben. Des Weiteren darf keine Haushaltsgemeinschaft und gemeinsame Wirtschaftsführung mit einer anderen volljährigen Person bestehen, für die Sie keinen Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    Für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Lohnsteuerabzugsverfahren ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen. Hierfür können Sie den entsprechenden Antrag des Onlinefinanzamtes ELSTER nutzen. Dies gilt auch, wenn mit Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes die Steuerklasse II automatisiert beendet und im Folgemonat in die Steuerklasse I geändert worden ist, und die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags weiterhin vorliegen.
    Ist eine Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende Im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht möglich bzw. von Ihnen nicht erwünscht, können Sie diesen auch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung geltend machen.

    Fristen

    Keine; der Wegfall der Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende ist dem zuständigen Finanzamt unverzüglich anzuzeigen.
     
    Hinweis für 2020:
    Konnte der Erhöhungsbetrag von EUR 2.100 für das Jahr 2020 nicht im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens berücksichtigt werden, erfolgt die steuerliche Entlastung über die Veranlagung zur Einkommensteuer. Hierzu ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr erforderlich.
    Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, müssen Sie die Einkommensteuererklärung 2020 bis zum 31.7.2021 bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.
    Sind Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, können Sie die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 bis zum 31.12.2024 bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.
     

    Bearbeitungsdauer

    Der Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet werden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden
    • Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 25.03.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en