Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Heirat

    Steuerklasse Änderung bei Eheschließung beantragen

    Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.

    Beschreibung

    Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, werden zum Zeitpunkt der Eheschließung automatisch in die Steuerklasse IV eingereiht, auch wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht.
     
    Erfüllen Sie und Ihre Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte die Voraussetzungen für die Steuerklasse IV, können Sie auch die Bildung der Steuerklasse III bei dem einen und der Steuerklasse V bei dem anderen Ehegatten beantragen.
     
    Des Weiteren können Sie und Ihre Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen.
    (s. weiterführende Informationen)
     
    Soll Ihr Arbeitgeber und/oder der Arbeitgeber Ihrer Ehegattin bzw. Ihres Ehegatten nicht über den geänderten Familienstand informiert werden, können Sie und/oder Ihre Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Berücksichtigung einer ungünstigeren Steuerklasse stellen. Dieses wäre die Steuerklasse I.
    Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie und/oder Ihre Ehegattin und Ihr Ehegatte Ihren Arbeitgeber für den Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sperren lassen.
     
    Die Sperrung des Arbeitgeberabrufs müssen Sie und/oder Ihre Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen (s. weitergehende Informationen).
     
    Wenn Sie den Abruf für Ihren Arbeitgeber sperren lassen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Arbeitslohn nach der Steuerklasse VI zu versteuern.


    Hinweis:
    Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden.
     
    Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt.
     
    Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.

    Online-Dienst

    ELSTER (elektronische Steuererklärung)

    ID: S100002_S1000020040000000185

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    ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

    Online erledigen

    • ELSTER (elektronische Steuererklärung)
      ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

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    Sprache

    Deutsch

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    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenplatz 18

    22765 Hamburg

    S2/S5 Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 23

    22083 Hamburg

    U3/Busse 18/25/172 Mundsburg

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

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    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)

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    Finanzamt Hamburg-Harburg

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    Finanzamt Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Ring 40

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

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    Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Nord

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Borsteler Chaussee 45

    22453 Hamburg

    U1-Station Lattenkamp, Bus-Linie 114 bis Rosenbrook

    Öffnungszeiten

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Oberalster

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Oberalster

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster (Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster)

    Aktuelles

    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster

    Beschreibung

    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster

    Adresse

    Hausanschrift

    Herthastraße 20

    22179 Hamburg

    Busse 8/17/18/118 Bramfelder Dorfplatz(Heukoppel), Busse 8/17/18/118 Herthastraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Version

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    Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Ost

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost)

    Aktuelles

    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost

    Beschreibung

    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Rosenberg-Ring 41, 4. OG (FA)

    21031 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf, Busse Finanzamt Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost)

    Aktuelles

    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost

    Beschreibung

    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34 (FA)

    22041 Hamburg

    U1/S1/BusseX22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift beider Ehegatten (s. Links).
     

    Wird die Ehe im Inland geschlossen, erübrigt sich die Vorlage von weiteren Unterlagen.

    Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient grundsätzlich die ordnungsgemäß ausgestellte ausländische Heiratsurkunde. Beim Standesamt des Wohnsitzes kann beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird (siehe Link).
    Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der Eintrag in das deutsche Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil das hiesige Standesamt eine Eheurkunde ausstellen kann. Das Standesamt prüft die Wirksamkeit der Eheschließung nach deutschen und nach den jeweiligen ausländischen Rechten. Es wird weiterhin geprüft, ob in der Heiratsurkunde die Namenserklärungen wirksam sind, ggf. werden Namenserklärungen aufgenommen.

    Voraussetzungen

    Sie und Ihre Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte sind
    • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, was bedeutet, dass Ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt.
    • Nicht dauernd getrennt lebend.
    • Die Übermittlung der Eheschließung vom Standesamt über die Meldebehörde an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt in der Regel automatisch. Die Steuerklassen werden auf IV/IV gesetzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    Möchten Sie die bei Heirat automatisch vergebene Steuerklasse IV nicht beibehalten, können Sie und Ihre Ehegttin bzw. Ihr Ehegatte einen Antrag auf Änderung der Steuerklasse bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen. Hierzu können Sie die Plattform ELSTER nutzen.

    Fristen

    Der automatische Wechsel zur Steuerklasse IV für beide Ehegatten wird ab dem Tag der Eheschließung wirksam. Dies gilt nicht, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist.
    Ein etwaiger Antrag auf Änderung der Steuerklassen oder Anwendung des Faktorverfahrens bei Steuerklasse IV muss für eine Berücksichtigung im laufenden Kalenderjahr spätestens bis zum 1.11. des laufenden Jahres gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Der automatische Wechsel zur Steuerklasse IV für beide Ehegatten wird ab dem Tag der Eheschließung wirksam.
    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist.
     

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei ELStAM-Angelegenheiten können Sie sich an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
    • Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 26.11.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Eheschließung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en