Beschwerde über Fluglärm einreichen
Sie können sich über Fluglärm beschweren.
Beschreibung
Wenn Sie von Fluglärm betroffen sind, können Sie sich in Hamburg bei der zuständigen Stelle darüber beschweren.
Ihre Fluglärmbeschwerde wird ausgewertet und dient der Kontrolle und Bekämpfung von Fluglärm in Hamburg.
Sie dient der oder dem Fluglärmbeauftragten als Grundlage für Stellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Ihre Fluglärmbeschwerde wird ausgewertet und dient der Kontrolle und Bekämpfung von Fluglärm in Hamburg.
Sie dient der oder dem Fluglärmbeauftragten als Grundlage für Stellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Online-Dienst
Fluglärmbeschwerde
Beschreibung
Fluglärmbeschwerden schnell und einfach eintragen. Auf diesem Weg erreicht Ihre Beschwerde die zuständigen Sachbearbeiter/innen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Online erledigen
- FluglärmbeschwerdeFluglärmbeschwerden schnell und einfach eintragen. Auf diesem Weg erreicht Ihre Beschwerde die zuständigen Sachbearbeiter/innen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Fluglärmbeschwerde
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 40-2548
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie sind von Fluglärm betroffen.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Fluglärmschutz (Fluglärmschutzbeauftragtengesetz – FLSBG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FluL%C3%A4rmSchBGHArahmen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FluL%C3%A4rmSchBGHArahmen
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
- Sie können Ihre Beschwerde über den Online-Dienst einreichen:
- Sie füllen das Online-Formular mit allen erforderlichen Angaben aus und machen alle erforderlichen Angaben.
- Wenn Sie Ihre Email-Adresse angegeben haben, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung.
- Sie können Ihre Beschwerde auch formlos telefonisch oder postalisch einreichen.
- Die zuständige Stelle nimmt Ihre Beschwerde entgegen, prüft diese und wertet sie aus.
- Alle eingereichten Fluglärmbeschwerden dienen der zuständigen Stelle zur Kontrolle und Bekämpfung von Fluglärm.
- Der oder die Fluglärmbeauftragte nutzt die eingereichten Fluglärmbeschwerden zur Konzeption oder Weiterentwicklung von Lärmschutzprogrammen.
- Ihre persönlichen Daten werden gelöscht.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung von Beschwerden beziehungsweise die Beantwortung von Fragen dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Für Ihre Fragen oder Beschwerden nutzen Sie
- die Email-Adresse fluglaerm@bukea.hamburg.de oder
- die Rufnummer: 040- 42840-2548.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fluglärm am 27.06.2024
Stichwörter
Online-Service - Fluglärmbeschwerde